Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Entsetzen in Heuersdorf - Gemeinde muss Tagebau weichen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Leipzig/Heuersdorf (dpa) - Die Gemeinde Heuersdorf bei Leipzig muss dem Abbau von Braunkohle weichen. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof (VGH) am Freitag entschieden. Die obersten sächsischen Richter erklärten damit das zweite Heuersdorf-Gesetz von April 2004 für rechtmäßig. Das erste Gesetz hatten die Heuersdorfer im Jahr 2000 vor Gericht gekippt, doch dieses Mal hatten sie keinen Erfolg. Das neue Gesetz stehe in Einklang mit der Verfassung des Freistaates Sachsen, urteilten die Richter.

Geschockt verfolgten Ortsvorsteher Horst Bruchmann (parteilos) und mitgereiste Bewohner der Gemeinde die Urteilsverkündung. "Wir haben gekämpft, wir haben verloren und damit müssen wir jetzt leben", sagte Bruchmann. "Die Gemeinde kann jetzt nichts mehr für ihre Bürger tun." In den nächsten Wochen wolle er gemeinsam mit den Einwohnern das weitere Vorgehen beraten. Jeder Einzelne müsse nun für sich entscheiden, ob und wie er weiter kämpfe. Knapp die Hälfte der 130 noch in Heuersdorf Lebenden hat sich mit der Mitteldeutschen Braunkohlengesellschaft (MIBRAG) noch nicht auf eine Entschädigung geeinigt.

Trotz der von ihm erhofften Entscheidung konnte sich auch der Vorsitzende der MIBRAG-Geschäftsführung, Bruce P. De Marcus, nicht richtig freuen. "Dass ich glücklich bin, kann man nicht sagen", betonte er. "Ich bin höchstens erleichtert, dass der lange Kampf nun beendet ist." Mit der Entscheidung sei der Erhalt von tausenden Arbeitsplätzen in der Region gesichert. Es sei aber keine Frage, dass die Abbaggerung des Dorfes eine dramatische Wendung im Leben der Bürger darstelle, sagte De Marcus. Die MIBRAG werde die Betroffenen bei der Umsiedlung unterstützen.

Nach dem Erfolg vor fünf Jahren waren die Richter um VGH-Präsident Klaus Budewig der Argumentation der Heuersdorfer diesmal nicht gefolgt. Der Gesetzgeber habe mit dem Heuersdorf-Gesetz den Rahmen dafür geschaffen, dass über den Zeitraum von 40 Jahren zu angemessenen Preisen Strom angeboten werden könne. Dies sei im Interesse der Allgemeinheit und die Staatsregierung habe dabei auch nicht gegen die Verfassung verstoßen. Nur das habe das Gericht zu bewerten gehabt. Ob das Gesetz politisch vernünftig sei, sei unerheblich, stellte Budewig klar.

Auch die Staatsregierung zeigte sich zufrieden. Das Gericht habe die Auffassung der Staatsregierung bestätigt und damit Planungs- und Rechtssicherheit sowohl für Heuersdorf als auch für den Energiewirtschaftsstandort Lippendorf geschaffen, ließ Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) nach dem Urteil verkünden. Die Grünen und die PDS dagegen bedauerten die Entscheidung.

Laut MIBRAG-Chef De Marcus wird es nun etwa zwei Jahre dauern, bis die Bagger die kleine Gemeinde erreichen. In etwa fünf Jahren könnte sie dann von der Landkarte verschwunden sein. Immer vorausgesetzt, dass alle Bürger bald das Angebot der MIBRAG annehmen und umziehen. In einem ähnlichen Fall im brandenburgischen Horno (Spree-Neiße- Kreis) hatte ein Rentnerehepaar den Baggern mehrere Jahre lang die Stirn geboten. Erst Anfang November ließen sie sich schließlich zu einem Vergleich mit dem Energiekonzern Vattenfall überreden.