Energiewirtschaft: CO2-Speichergesetz darf nicht scheitern
Stand: 30.09.2010
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Berlin - Die Energiewirtschaft hat Bund und Länder aufgefordert, das umstrittene Verfahren zur Abscheidung von CO2 bei der Stromproduktion aus Kohle nicht scheitern zu lassen. "Es erfüllt mich mit Sorge, dass es wieder von der Tagesordnung des Kabinetts verschwunden ist", sagte Hildegard Müller, die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), am Donnerstag in Berlin.
Die Bundesregierung wollte das Gesetz zur Abtrennung und unterirdischen CO2-Speicherung ursprünglich mit dem Energiekonzept am Dienstag verabschieden, musste dies aber angesichts von Widerstand in den Bundesländern verschieben. Das Bundesumweltministerium sucht nun in Verhandlungen mit den Ländern nach einer Lösung.
Das Verfahren sei für mehr Klimaschutz wichtig und müsse daher nun getestet werden, sagte Müller. Die Technik, die derzeit von Vattenfall in einer Pilotanlage am Kohlekraftwerk Schwarze Pumpe in Brandenburg erprobt wird, könne angesichts der enormen CO2-Emissionen in Ländern wie China zu einem erfolgreichen Exportmodell werden.
Die von schwarz-gelben Koalitionen regierten Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen wollen im Bundesrat die Pläne zur unterirdischen Kohlendioxid-Speicherung stoppen. Mit dem sogenannten CCS-Verfahren wird Kohlendioxid, das bei der Kohleverbrennung zur Stromproduktion frei wird, abgefangen und unterirdisch verpresst.
Die beiden Länder fordern eine Länderklausel, die es ermöglicht, sich gegen CO2-Speicher zu wenden. Gegen den Willen der Bevölkerung dürften unterirdische Lagerstätten für klimaschädliches Kohlendioxid nicht eingeführt werden, betonen die Landesregierungen. Die wichtigsten geologischen Formationen, in denen CO2-Speicher möglich sind, liegen in Norddeutschland. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Müller sprach sich gegen Länderschutzklauseln aus, da sonst das Projekt gefährdet sei. "Es wird immer ein Land geben, das Vorbehalte hat."
Die große Koalition hatte sich 2009 in einem ersten Anlauf nach Protesten nicht auf ein solches Gesetz einigen können, mit dem auch eine EU-Richtlinie umgesetzt wird. Der im Juli vorgestellte neue Entwurf sieht nun vor, in einer Testphase bis 2017 zunächst die Menge des unter der Erde zu speichernden Kohlendioxids auf drei Millionen Tonnen jährlich pro Anlage zu beschränken. Angesichts des Widerstands auch in Brandenburg ist völlig unklar, wo es diese Lager geben soll.