Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Energieversorger pleite? Kunden haben Recht auf Schlussrechnung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Düsseldorf - Wenn der Energieversorger pleite geht, haben Kunden das Recht auf eine Schlussrechnung, erklärt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Aus der Schlussrechnung geht hervor, wie viel Geld der Kunde möglicherweise vom Versorger noch bekommt, sollte er seine Rechnung im Voraus bezahlt haben. Manche Kunden müssen aber laut Schröder eventuell auch eine Nachzahlung leisten, beispielsweise wenn die Abschlagszahlungen zu niedrig angesetzt wurden.

Damit die Abrechnung möglichst genau erfolgen kann, sollte der Zählerstand abgelesen werden, empfiehlt Schröder. Allerdings reiche es auch, den ungefähren Zählerstand anzugeben. Der Netzbetreiber schätze dann den Verbrauch auf Grundlage der bisherigen Verbrauchsdaten. Die Daten sollten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Versorger mitgeteilt werden.

Eventuelle Forderungen könnten Kunden anmelden, sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde, erklärt Schröder. "Dafür hat man in der Regel mehrere Wochen Zeit." Geltend gemacht werden könnten die Ansprüche über amtliche Formulare, die dann an den Insolvenzverwalter geschickt werden müssten. "Das ist in der Regel einfach."

Der Insolvenzverwalter treffe dann einheitliche Regelungen für diverse Verbrauchergruppen. Erstattet würden möglicherweise fünf bis zehn Prozent des Geldes, erklärt Schröder. "Wenn ihr Außenstand also bei 1000 Euro liegt, bekommen sie 50 bis 100 Euro." Eine Interessenvertretung im Insolvenzverfahren bräuchten Kunden daher nicht. Denn die Kosten dafür überstiegen meist den Betrag, der am Ende ausgezahlt werde.