Energieversorger pleite? Kunden haben Recht auf Schlussrechnung
Stand: 04.07.2011
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Düsseldorf - Wenn der Energieversorger pleite geht, haben Kunden das Recht auf eine Schlussrechnung, erklärt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Aus der Schlussrechnung geht hervor, wie viel Geld der Kunde möglicherweise vom Versorger noch bekommt, sollte er seine Rechnung im Voraus bezahlt haben. Manche Kunden müssen aber laut Schröder eventuell auch eine Nachzahlung leisten, beispielsweise wenn die Abschlagszahlungen zu niedrig angesetzt wurden.
Damit die Abrechnung möglichst genau erfolgen kann, sollte der Zählerstand abgelesen werden, empfiehlt Schröder. Allerdings reiche es auch, den ungefähren Zählerstand anzugeben. Der Netzbetreiber schätze dann den Verbrauch auf Grundlage der bisherigen Verbrauchsdaten. Die Daten sollten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und dem bisherigen Versorger mitgeteilt werden.
Eventuelle Forderungen könnten Kunden anmelden, sobald das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wurde, erklärt Schröder. "Dafür hat man in der Regel mehrere Wochen Zeit." Geltend gemacht werden könnten die Ansprüche über amtliche Formulare, die dann an den Insolvenzverwalter geschickt werden müssten. "Das ist in der Regel einfach."
Der Insolvenzverwalter treffe dann einheitliche Regelungen für diverse Verbrauchergruppen. Erstattet würden möglicherweise fünf bis zehn Prozent des Geldes, erklärt Schröder. "Wenn ihr Außenstand also bei 1000 Euro liegt, bekommen sie 50 bis 100 Euro." Eine Interessenvertretung im Insolvenzverfahren bräuchten Kunden daher nicht. Denn die Kosten dafür überstiegen meist den Betrag, der am Ende ausgezahlt werde.