Energieverordnung: Bauherr muss Umsetzung nachweisen können
Lundquist Neubauer
Stand: 29.01.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Wer neu baut, muss in zahlreichen Punkten der Ausstattung der Energiesparverordnung folgen. Der Bauherr ist dabei verpflichtet, die Unterlagen zur Energieberechnung zu prüfen.
Im Zweifel muss der Bauherr die Umsetzung anhand von Unterlagen den Behörden nachweisen können. Aber: Er bekommt die relevanten Pläne und Energieberechnungen oft vom Bauunternehmen nicht ausgehändigt, berichtet der Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin. Und selbst wenn die Unterlagen weitergereicht werden, sind diese mitunter falsch.
Nach Erfahrung der VPB-Sachverständigen werden oft einfach die Wärmeschutznachweise anderer Häuser verwendet, lediglich die Adresse ausgetauscht und die Maße und Volumen angepasst. Manche Fälschungen verraten sich aber auch: So werde darin zum Beispiel erwähnt, dass der Wärmeerzeuger im Keller aufgestellt sei, das Haus hat aber nur eine Bodenplatte. Auf solche Details sollten Hausbesitzer ihre Unterlagen überprüfen.
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