Energieverbraucher bezahlen 4,8 Milliarden Euro Mehrwertsteuer zu viel
Stand: 13.07.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg – Noch immer bezahlen Verbraucher 19 Prozent Mehrwertsteuer für Strom und Gas, obwohl es sich um lebensnotwendige Güter handelt, die nur mit 7 Prozent besteuert werden sollten. Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde die deutschen Verbraucher um rund 4,8 Milliarden Euro pro Jahr entlasten (Basisjahr: 2009).
Ein Musterhaushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh könnte jährlich 90 Euro einsparen. Wird mit Gas geheizt, kommen bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh noch 135 Euro hinzu.
„Warum für Strom und Gas kein ermäßigter Mehrwertsteuersatz gilt, ist nicht begründbar. Da die Energiewende und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die privaten Verbraucher zusätzlich belasten werden, ist eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Energie überfällig“, so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
Die Abschaltung der ältesten Atomkraftwerke wird langfristig zu Strompreissteigerungen von rund 5 Prozent führen. Da im Zuge der EEG-Novelle mehr Gewerbebetriebe von der EEG-Abgabe befreit werden, müssen Kleinbetriebe und private Verbraucher die Zusatzkosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien tragen.
Undurchschaubare Mehrwertsteuer
Grundsätzlich beträgt der Mehrwertsteuersatz derzeit 19 Prozent. Für eine ganze Reihe von Gütern gilt allerdings ein ermäßigter Steuersatz von 7 Prozent. Diese Regelung wurde 1967 eingeführt, um „bestimmte Güter des lebensnotwendigen Bedarfs“ politisch zu verbilligen. Dazu gehörten zunächst Lebensmittel, Personennahverkehr und kulturelle Güter wie Bücher und Theaterbesuche.
Im Laufe der Jahrzehnte sind immer weitere Vergünstigungen hinzugekommen, die weder der ursprünglichen Absicht noch einer klaren Logik entsprechen. Besonders deutlich wird dies bei Strom und Gas. Elektrizität und Wärme gehören fraglos zum lebensnotwendigen Bedarf der Bundesbürger. Dennoch werden in beiden Fällen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig, während für Güter wie Schnittblumen, antike Vasen, Maultiere und Hotelübernachtungen nur ein Satz von 7 Prozent gilt.