Bonn - Auf Druck des Bundeskartellamts müssen Energieunternehmen künftig die starren Verträge mit ihren Industriekunden lockern. So dürfen die Strom- und Gasverbraucher nicht benötigte Energie, die ihnen vertragsgemäß geliefert wird, etwa an der Strombörse weiterverkaufen. Das teilte die Behörde am Mittwoch in Bonn mit. Bisher war das den Energieverbrauchern aus der Industrie bei vielen Energieunternehmen durch Klauseln in den langfristigen Verträgen mit den Versorgern untersagt.
Zwölf der größten deutschen Strom- und Gasversorger haben sich laut Kartellamt inzwischen dazu verpflichtet, auf solche Regelungen zu verzichten. Fünf weitere Verfahren, allesamt mit Unternehmen des EnBW-Konzerns, liefen noch. Ein Behördersprecher gab sich optimistisch, bald auch diese Fälle abzuschließen. RWE habe ebenso wie viele Stadtwerke und Gasversorger bereits eingelenkt. Die Verträge etwa von Vattenfall und E.ON waren aus Sicht der Behörde nicht zu beanstanden.
Kern der Verfahren sind die sogenannten "Take-or-Pay"-Verträge, die viele Energieversorger abschließen. Diese verpflichten die Großkunden aus der Industrie zu einer Mindestabnahme von Strom und Gas. Das ist aus Sicht des Kartellamtes auch nicht zu beanstanden. Nach Ansicht der Behörde ist es aber verboten, den Kunden zugleich den Weiterverkauf zu untersagen. Dies beschränke den Wettbewerb. Die bisherigen Klauseln hatten gerade in der Wirtschaftskrise die Industrie belastet, als die Unternehmen ihre Produktion drosselten und so auch ihren Strom- und Gasverbrauch senkten. Auf der nicht benötigten Energie blieben sie aber sitzen.
"Die Beschlüsse beleben den Handel mit Strom und Gas und entlasten die von der Konjunkturkrise betroffenen Industrieunternehmen", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. Erste Hinweise auf entsprechende Klauseln hatte die Wettbewerbsbehörde durch Beschwerden des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft erhalten. Im Anschluss daran wurden die Ermittlungen auf die größten Strom- und Gaslieferanten samt Tochterunternehmen ausgedehnt.