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Energiesparlampentest: "Rote Karte" für Einzelhandel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bereitschaft zur Rücknahme von Energiesparlampen im Einzelhandel getestet: Lediglich neun Prozent der besuchten Geschäfte erhielten eine "Grüne Karte" für die verbraucherfreundliche Rücknahme von Energiesparlampen. 63 Prozent der Geschäfte verweigerten Verbrauchern die Rücknahme und die ordnungsgemäße Entsorgung quecksilberhaltiger Altlampen und erhielten dafür die "Rote Karte" für Umweltignoranz. Der DUH fordert daher eine Verpflichtung zur Rücknahme von Elektrokleingeräten sowie Energiesparlampen im Handel und kündigte Testbesuche zur Umsetzung des Glühlampenverbotes an.

Nur jede zehnte kaputte quecksilberhaltige Energiesparlampe aus Privathaushalten findet derzeit in Deutschland ihren Weg ins Recycling. Damit zählt Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa. Ein Grund für das miserable Ergebnis sind die wenigen kommunalen Sammelstellen. Umso wichtiger ist es daher für den Verbraucher, ausgediente Energiesparlampen in den Geschäften abgeben zu können, die diese auch verkaufen. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat im September 2010 die Rücknahmebereitschaft bei Discountern, Drogerieketten sowie in Bau- und Elektromärkten untersucht und Testbesuche in 88 Filialen der großen Handelsketten durchgeführt.

"Grüne Karte" für nur neun Prozent der Geschäfte

Nur neun Prozent der Geschäfte erhalten die "Grüne Karte" (durchgängig korrekt Hellweg und Bauhaus). Sie haben eine klar gekennzeichnete Sammelbox für Energiesparlampen aufgestellt und weisen die Kunden deutlich auf die Rückgabepflicht hin.

28 Prozent und damit jede vierte Filiale von Elektro-, Bau-, Supermärkten und Kaufhäusern waren zumindest bei direkter Nachfrage bereit, ausgediente Energiesparlampen zurückzunehmen. Sie stellen aber keine sichtbaren Sammelbehältnisse bereit. Dafür erhalten sie die "Gelbe Karte".

Zwei von drei Geschäften verweigerten rundweg jegliche Rücknahme. Schlusslichter der Untersuchungen sind die Drogerieketten Rossmann, Drospa und dm und die Discounter LIDL und ALDI, die hierfür die "Rote Karte" erhalten. In keiner der untersuchten Filialen dieser Ketten konnten Energiesparlampen zurückgegeben werden.

DUH: "Ohrfeige für den Bundesumweltminister"

"Einmal mehr ist der Kuschelkurs dieser wie früherer Bundesregierungen gegenüber den großen Handelskonzernen gescheitert. Die Ergebnisse der Testbesuche sind eine schallende Ohrfeige für den Bundesumweltminister. Nur neun Prozent der Geschäfte, die Energiesparlampen verkaufen, nehmen auch Altlampen aktiv zurück. Zwei Drittel der Geschäfte verweigern die Rücknahme komplett. Das ist eine Bankrotterklärung der unverbindlichen Vereinbarungen zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Handel", kritisiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. "Wir raten den Verbrauchern, diejenigen Geschäfte zu meiden, die sich weigern, alte Energiesparlampen zurückzunehmen."

Die DUH fordert Bundesumweltminister Röttgen auf, eine gesetzliche Regelung einzuführen, die Handelsunternehmen, die Energiesparlampen dauerhaft oder als Aktionsware verkaufen, zur Rücknahme verpflichtet. Ähnliche Überlegungen gibt es bereits im Europäischen Parlament in Brüssel, wo gerade die europäische Altgeräterichtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) überarbeitet wird. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich klar positioniert. Der Ausschuss hat einem Änderungsantrag des Europaabgeordneten Peter Liese (CDU) in diesem Sinne zugestimmt. Demnach sollen überall dort, wo Energiesparlampen und Elektrokleingeräte verkauft werden, gut sichtbare Sammelboxen für ausgediente Altgeräte aufgestellt werden. Verbraucher könnten Energiesparlampen und Elektrokleingeräte dann kostenfrei dort abgeben. "Nichts hindert Umweltminister Röttgen daran, diese europäische Initiative auch in Deutschland aufzugreifen. Im Gegenteil. Die Sammelquote von gerade ein Drittel der alten Energiesparlampen in Deutschland verlangt verbindliche Regelungen für die Altlampensammlung. Die Pflicht für Händler, die Energiesparlampen verkaufen, solche Lampen auch zurück zu nehmen, wäre ein längst überfälliger Schritt", sagte Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Beschämende Sammelquote

Jährlich fallen in Deutschland rund 120 Millionen quecksilberhaltige Gasentladungslampen zur Entsorgung an. Nur 35 Prozent davon werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß entsorgt. Betrachtet man die Sammelquote von ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten, sinkt sie sogar auf beschämend niedrige 10 Prozent.

Bei den Testbesuchen haben die Mitarbeiter der DUH festgestellt, dass in einigen Bau- und Elektromärkten noch matte Glühlampen und klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt verkauft werden. Diese Lampen sind von den Regelungen zum sogenannten Glühlampenausstieg betroffen: Seit 1.9.2009 bzw. seit 1.9.2010 dürfen sie nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die DUH kündigt an, in den kommenden Wochen und Monaten, die Einhaltung der neuen Regelungen zu kontrollieren.

Das Quecksilber-Paradox

Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber; Glühlampen nicht. Trotzdem verursachen Glühlampen durch ihren höheren Energiebedarf sogar höhere Quecksilberemissionen als Energiesparlampen. Beim deutschen Strommix, mit einem hohen Anteil von Strom aus Kohleverbrennung, werden nach Berechnungen des Öko-Instituts pro Kilowattstunde 0,0147 Milligramm Quecksilber emittiert. So verhindert jede gesparte Kilowattstunde auch den zusätzlichen Ausstoß des giftigen Schwermetalls. Hochwertige Energiesparlampen mit einer langen Brenndauer ersparen daher der Umwelt mehr Quecksilber als sie selber enthalten. Dies ist allerdings kein Argument, auf eine fachgerechte Entsorgung verzichten zu können.