Energiesparen: Dachböden müssen bis Jahresende gedämmt sein
Stand: 13.07.2011
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Wuppertal - Bis zum 31. Dezember 2011 müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEV) bei allen Mehrfamilienhäusern bisher ungedämmte oberste Geschossdecken mit einer Wärmedämmung versehen werden. Nach Angaben der Energieagentur NRW spielt es dabei keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht. Lediglich Besitzer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sind von dieser Regelung ausgenommen - sofern sie das Eigentum vor dem 1. Februar 2002 angeschafft haben.
"Spätestens jetzt wird es Zeit, sich darüber klar zu werden, ob in Zukunft der Ausbau eines Dachbodens zu Wohnzwecken in Angriff genommen werden soll", sagt Dirk Mobers von der Energieagentur. In diesem Fall könne es sinnvoll sein, sich dafür zu entscheiden, anstelle der Geschossdecke das darüber liegende, bisher ungedämmte Dach entsprechend zu dämmen. Auch dies lasse die EnEV ausdrücklich zu.
Wenn kein Ausbau geplant ist, sei die Dämmung der obersten Geschossdecke die deutlich günstigere Maßnahme. Handwerklich begabte Hausbesitzer könnten die Arbeiten sogar in Eigenleistung durchführen, sagt Mobers.