Berlin (AFP) - Ein ganzes Bündel neuer Energiespar-Gesetze soll helfen, den Ausstoß an klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid (CO2) in Deutschland bis 2020 wie geplant um 40 Prozent zu senken - umgerechnet wären dies rund 270 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Die Gesetze sind Teil des Klimapakets, das die Bundesregierung Anfang Dezember auf den Weg gebracht hatte. Es soll insgesamt eine CO2-Ersparnis um rund 36 Prozent bringen.
ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)
Mit einer Neufassung des bereits geltenden Gesetzes soll der Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung von gut zwölf Prozent bis 2020 auf mindestens 30 Prozent steigen. Das soll pro Jahr rund 55 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Eine wichtige Rolle spielen dabei
Windkraftanlagen auf See und die Nutzung von Erdwärme (Geothermie). Streitthema bis zuletzt war die Höhe der Solarenergie-Förderung. Vereinbart wurde jetzt eine moderate Senkung der Förderung - bei kleineren Dachanlagen etwa um acht Prozent 2009, die sich in den Folgejahren weiter verringern soll. Auf die Verbraucher kommen Kosten von drei bis fünf Euro monatlich zu - denn mit der Stromrechnung zahlen sie auch die staatliche Förderung von
Öko-Strom mit.
ERNEUERBARE-WÄRME-GESETZ
Hier soll der Einsatz erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser in Wohngebäuden von derzeit sechs Prozent bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Für Neubauten sollen konkrete Vorgaben gelten, die aber auch durch Energiesparmaßnahmen erfüllt werden können. Für mehr erneuerbare Energien bei schon bestehenden Wohnungen und Häusern setzt die Regierung statt auf Vorgaben auf eine Erhöhung der Fördermittel - von 2009 an mit jährlich 500 Millionen Euro.
GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (GKWK)
Der Einsatz der als besonders brennstoffsparend geltenden KWK-Anlagen, die neben
Strom auch Wärme produzieren, soll mit Hilfe einer Neuregelung des bestehenden Gesetzes verdoppelt werden - damit könnte ihr Anteil an der Stromerzeugung hierzulande von zwölf auf etwa 25 Prozent steigen. Geplant ist, bestehende Anlagen zu
modernisieren und neue zu bauen. Außerdem soll der Aus- und Neubau von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, gefördert werden.
GESETZ ZUR ÖFFNUNG DES MESSWESENS BEI STROM UND GAS FÜR DEN WETTBEWERB
Das neue Gesetz soll die Erfassung des Strom- und Gasverbrauchs vollständig für den Wettbewerb öffnen und so den Verbrauchern beim Energiesparen helfen. Wettbewerb soll es künftig sowohl beim Zähler-Einbau als auch beim Ablesen geben - bislang ist die Ablesung noch an den jeweiligen Energieversorger gebunden. Dabei sollen sogenannte intelligente Zähler zum Einsatz kommen, mit denen Betriebe und Privathaushalte ihren Energieverbrauch rasch und genau selbst analysieren können. Damit könnten Kunden ihren Bedarf sogar am Computerbildschirm ablesen und auswerten.