Energierechtsnovelle steht auf der Kippe - Entscheidung im Bundesrat
Stand: 14.03.2003
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Der Streit um den deutschen Sonderweg bei der Öffnung der Strommärkte geht weiter. Mehrere Bundesländer wollen am heutigen Freitag im Bundesrat den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zur Energierechtsnovelle und damit zur rechtlichen Verankerung der "Verbändevereinbarungen" zunächst stoppen. Damit steht das Vorhaben von Rot-Grün, den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt auch ohne eine spezielle Regulierungsbehörde zu sichern, weiter auf der Kippe.
Die geplante Novelle sieht des weiteren vor, dass Entscheidungen des Kartellamtes unabhängig von möglichen Klagen sofort umgesetzt werden müssen. Zu den Regelungen gehört auch ein Kalkulationsfaden, nach dem Nutzungsentgelte festgelegt werden. Dabei wird die Erfüllung "guter fachlicher Praxis" vermutet. Der Bundestag hatte einer rechtlichen Verankerung bereits zugestimmt. Das Kartellamt, das zuletzt massiv gegen überhöhte Gebühren für die Netznutzung vorging, meldet dagegen noch Handlungsbedarf an.
Unter anderen das Saarland und Schleswig-Holstein lehnen die Pläne ab. Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg wollen den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Thema müsse völlig neu diskutiert werden, hiess es in Sachsen-Anhalt. Als Grund wurde auch eine Gerichts-Entscheidung genannt, wonach die Verbändevereinbarung als rechtswidriges Kartell eingestuft worden sei. Thüringen schlägt die Wiederbelebung der "Energierunde Ost" zwischen Bund, Ländern und Konzernen vor, um über Durchleitungspreise zu verhandeln.
Das Stuttgarter Wirtschaftsministerium hat Bedenken gegen die "Verrechtlichung". Dadurch hätten Kartellbehörden nur noch wenig Möglichkeit, Entgelte für die Durchleitung von Strom oder Gas durch fremde Netze zu kontrollieren und bei überhöhten Gebühren ein Untersagungsverfahren einzuleiten. Auch Schleswig-Holstein geht es vor allem um die Möglichkeit der Kartellbehörde, Einblick in Papiere der Versorger zu erhalten. Das Saarland lehnt die Vorschläge ab, weil sie "wirtschaftspolitisch keinen Sinn machen und wettbewerbsrechtlich in die falsche Richtung zeigen"
Nordrhein-Westfalen unterstützt wie Mecklenburg-Vorpommern die Pläne. In Schwerin hiess es, man werde sich bemühen, eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu vermeiden. Die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung gewähre Versorgern Rechtssicherheit. Fehle diese, bestehe die Gefahr, dass die Betreiber sich nicht mehr an die Vereinbarung gebunden fühlen und wieder individuell kalkulieren. Folge wäre mit der Novellierung der EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas ab Juli 2004 dann wahrscheinlich eine Regulierungsbehörde.
Aus Sicht des Kartellamts kann die Aufnahme der Vereinbarungen in das Energierecht problematisch sein. Deren eigentlicher Vorteil - die Flexibilität - würde bei "Verrechtlichung" konterkariert. Denn die Vereinbarung gelte nur bis Ende September 2003 für Gas und bis Ende Dezember 2003 für Strom. Spätestens im Herbst stünde also schon wieder eine Parlamentsdebat