Berlin (dpa) - Der Bundesrat hat den deutschen Sonderweg bei der Öffnung der Strommärkte zunächst gestoppt (Verivox berichtete vorab). Der Bundesrat entschied mit der Mehrheit seiner Mitglieder, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf an den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu verweisen. Mit der geplanten Novelle will die Bundesregierung den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt auch ohne eine spezielle Regulierungsbehörde sichern.
Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten setzt sie damit auf die freiwilligen Abmachungen der Energiebranche und Industrie in Form von Verbändevereinbarungen zum Netzzugang. Die Energierechtsnovelle käme somit einer Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen gleich. Genau diese wurden jedoch vergangene Woche vom Landgericht Berlin als "unzulässiges Preiskartell" bezeichnet. "Die Energierechtsnovelle ist damit gescheitert. Die Regierung macht sich lächerlich, wenn sie jetzt ein Gesetz verabschiedet, das ein vom Gericht verbotenes Preiskartell zur guten fachlichen Praxis erklärt." kommentierte Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer des klagenden Bundesverbandes Neuer
Energieanbieter das Urteil. Der bne lehnt die Energierechtsnovelle ab, wie gestern bei der Gründung der Initiative "Gaswettbewerb jetzt!" nochmals bekräftigt wurde.