Energieausweise für Gebäude: EU erhöht Anforderungen
Stand: 26.05.2010
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Berlin - Die Qualität von Energieausweisen für Gebäude soll laut einer im Europäischen Parlament verabschiedeten Novelle der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Deutschland und anderen europäischen Ländern deutlich gesteigert werden. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat mit dem dena-Gütesiegel schon 2008 ein Qualitätssicherungssystem für Energieausweise eingeführt, welches die neuen Anforderungen der EU überwiegend erfüllt.
"Die Verschärfung der Anforderungen an Energieausweise durch die EU ist angesichts vieler mangelhafter Angebote auf dem Markt ein wichtiges Signal für mehr Qualität", kommentierte Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. "Mit dem dena-Gütesiegel können Mieter und Käufer bereits heute erkennen, ob ein Energieausweis verlässlich ist. Das dena-Gütesiegel bietet ein gutes Vorbild für die Umsetzung der EU-Novelle in Deutschland."
Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie fordert die Einführung eines unabhängigen Kontrollsystems, das auch Stichproben der ausgestellten Energieausweise umfasst. Ein Energieausweis muss zukünftig außerdem zwei Maßnahmenpakete mit Hinweisen zur Umsetzung enthalten, eines für eine umfassende energetische Sanierung und eines für eine Modernisierung von einzelnen Bauteilen. Eine Liste der Energieausweisaussteller soll der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Energieausweise mit dena-Gütesiegel werden von Fachleuten erstellt, die über eine höhere Qualifikation in der Energieberatung verfügen und bei der dena dafür angemeldet sind. Die dena führt regelmäßig Qualitätskontrollen durch. Jeder Energieausweis mit dena-Gütesiegel wird einem elektronischen Plausibilitätscheck unterworfen. Zusätzlich lässt die dena von unabhängigen Fachprüfern Stichprobenkontrollen durchführen. Eine Datenbank mit Ausstellern von Energieausweisen mit dena-Gütesiegel steht Eigentümern im Internet zur Verfügung.
Zudem fordert die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie von den Mitgliedstaaten, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen. Ab 2021 sollen alle Neubauten in der EU sogenannte Niedrigstenergiegebäude sein. Das heißt, dass sie fast keine Energie mehr unter anderem für Heizung oder Klimatisierung benötigen. Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2019 diese Anforderung erfüllen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Niedrigstenergiehäuser auch im Gebäudebestand zu erhöhen.
"Nach unserer ersten Einschätzung ist die Erfüllung dieser Anforderungen technisch und wirtschaftlich machbar", sagte Kohler. Um die Umsetzbarkeit der Novelle in Deutschland zu prüfen und Niedrigstenergiestandards zu entwickeln, plant die dena in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium ein Pilotprojekt durchzuführen.