Energieausweis gleicht bisher zahnlosem Papiertiger
Stand: 09.01.2009
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Düsseldorf - Seit dem 1. Januar ist der Energieausweis für alle Wohnbauten Pflicht. Haus- oder Wohnungseigentümer müssen den energetischen Steckbrief, aus dem Bewohner den Energiebedarf ihres künftigen Domizils abschätzen können, nun auch bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien vorlegen, die nach 1965 errichtet wurden. Für Altbauten gilt diese Regelung schon seit 1. Juli 2008. Verstöße, etwa wenn Energieausweise nicht vorgelegt oder unberechtigt ausgestellt werden, können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
Der Energieausweis soll Mieter und Käufer über die tatsächlich anfallenden Kosten aufklären. „Wer ein Auto kauft, wird selbstverständlich über den durchschnittlichen Verbrauch des Fahrzeugs informiert. Nur die Mieter müssen bisher die Katze im Sack kaufen“, bemängelt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „Dabei haben sich die Nebenkosten und davon insbesondere die Energiekosten längst zu einer zweiten Miete entwickelt, deren Höhe für die Anmietung einer Wohnung daher ebenso entscheidend ist wie die Kaltmiete“, ergänzt von Grünberg.
So soll der Energieausweis als wichtiges Instrument für den Verbraucherschutz dieses Dilemma von Mietern und Immobilienkäufern beseitigen helfen. In seiner jetzigen Ausgestaltung und aufgrund seiner mangelnden Akzeptanz entpuppt er sich in der Praxis aber allzu oft als zahnloser Papiertiger.
„Unkenntnis über Regelungen und Zuständigkeiten, Schwachstellen im Gesetz und mangelnde Sanktionen – zu viele Stolpersteine pflastern den Weg des Dokuments, das eigentlich einen zuverlässigen Einblick in die Energiequalität eines Gebäudes geben soll, und behindern eine effiziente Umsetzung“, erklärt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Daher seien bessere Kontrollen und wirkungsvolle Sanktionen in der Praxis dringend nötig:
Da Aussteller von Energieausweisen die Gebäude für ihre Prüfung nicht zwingend betreten müssen, bieten eine Vielzahl von ihnen kostengünstige Dokumente übers Internet an. Meist werden die online georderten Ausweise nur auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt, der mit geringem Aufwand ermittelt werden kann. Zwei Stichproben der Verbraucherzentrale NRW zur Qualität der "Online-Energieverbrauchsausweise" ergaben jedoch bislang ein ernüchterndes Bild: Laut der letzten Erhebung im Herbst 2008 war ein Drittel von 88 Online-Angeboten mangelhaft und nicht zu verwenden.
Für die ordnungsgemäße Umsetzung des Energieausweises sind in Nordrhein-Westfalen die unteren Bauaufsichtsbehörden in den Kreisen und Kommunen zuständig. Eine aktuelle telefonische Anfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 20 Bauaufsichtsämtern in NRW ergab: Verstöße wurden bislang von keiner befragten Kommune verfolgt und mit Bußgeldern geahndet. Auch feste Ansprechpartner bzw. Beschwerdestellen existieren vielerorts noch nicht. „Hier müssen die erforderlichen Strukturen und Zuständigkeiten umgehend geschaffen und öffentlich bekannt gemacht werden“, fordert Müller.
Aber auch Vermietern ist die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises häufig nicht bekannt. Eine Erhebung des Berliner Mietervereins bereits im letzten Jahr hat insoweit ernüchternde Ergebnisse geliefert. In 38 Prozent der Fälle war der Energieausweis gänzlich unbekannt oder nicht vorhanden. Bei privaten Kleinvermietern waren es sogar 50 Prozent. Bei immerhin neun Prozent der Bewerbungen führte die Nachfrage zu einem Ausschluss des Bewerbers, weil man offenkundig den rechtskundigen Mieter nicht wünschte.