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Energieausweis für Laien schwierig zu verstehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Ein Energieausweis ist für Laien oft schwer verständlich. Jörg Huber, Energieexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, warnte, dass die Hoffnung von Kaufinteressenten oder Mietsuchenden, sich mit seiner Hilfe einen guten Einblick in den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie machen zu können, trügerisch sei. Die dort angegebenen Daten korrekt zu interpretieren, könne eine echte Hürde sein. Schon die dort genannten Begriffe von Primär- bis Endenergie seien nicht jedem gleich verständlich. Hinzu komme, dass die genannten Werte von den tatsächlichen Verbrauchsdaten erheblich abweichen könnten, sagte Huber dem dpa-Themendienst.

Das liegt unter anderem daran, dass es sich bei den Zahlen zum Verbrauch, die im Energieausweis genannt sind, um Durchschnittswerte handelt. Die Lage einzelner Wohnungen beispielsweise in einem großen Mietwohnungskomplex wird dabei nicht berücksichtigt. "Bei einer Nordwohnung im ungedämmten Dachgeschoss, wenig Sonne und einem ungünstigen Heizverhalten kann der Verbrauch 30 Prozent höher sein", erläuterte Huber.

Je nachdem, wie viele Menschen in der Wohnung leben, wie lange sie sich dort aufhalten und wie sie die einzelnen Räume nutzen und heizen, sind beim Energieverbrauch große Unterschiede möglich. Wer sich auf den Wert im Energieausweis verlassen hat, kann dann unangenehme Überraschungen erleben. "Einen Energieausweis zu sehen, wiegt viele in falscher Sicherheit", sagte Huber. Sinnvoll sei, den Vormieter zu fragen, wie viel er verbraucht hat und ob er womöglich tagsüber kaum in der Wohnung gewesen ist. Sich rechtzeitig nach dem Verbrauch zu erkundigen, ist aus Sicht des Verbraucherschützers unbedingt zu empfehlen: "Die Nebenkosten sind schließlich zur zweiten Miete geworden."

Vorgeschrieben ist der Energieausweis für alle Immobilienbesitzer, die eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder vermieten wollen. Dabei wird Huber zufolge grundsätzlich zwischen zwei Arten unterschieden: dem Bedarfsausweis, der bei Neubauten und auch bei älteren, nicht sanierten Gebäuden mit weniger als fünf Wohnungen Pflicht ist, und der weniger strengen Variante, dem Verbrauchsausweis. Letzterer gilt zum Beispiel für sanierte Gebäude und größere, nicht sanierte Wohnblöcke. Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch auf Grundlage eines Zeitraums von mindestens drei Jahren in Kilowattstunden angegeben.