Energieausweis für Gebäude kommt - Verbraucherschützer kritisch
Stand: 25.04.2007
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Berlin (dpa) - Wohnungseigentümer müssen vom kommenden Jahr an bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden einen Energieausweis vorlegen. Der je nach Art des Ausweises zwischen 50 und mehr als 200 Euro teure Gebäudepass soll Bürgern Auskunft über die Heiz- und Warmwasserkosten geben und so ihre Kauf- oder Miet-Entscheidung erleichtern. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch mit der Änderung der Energieeinsparverordnung. Der Kompromiss wurde nach mehr als zweijährigen Auseinandersetzungen innerhalb und außerhalb der Bundesregierung erzielt, stieß bei Mieter- und Verbraucherschützern jedoch auf Kritik.
Die Ausweispflicht erfolgt in Stufen und bezieht von 2009 an auch gewerbliche und öffentliche Gebäude ein. Die Verordnung sieht vor, dass Energieausweise in großen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr sichtbar ausgehängt werden müssen. Für Wohngebäude und gewerbliche Bauten wird zum Abbau schädlicher Treibhausgase eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen eingeführt.
Der Energiepass wird ähnlich der Stromverbrauchsanzeige von Haushaltsgeräten durch eine farbliche Skala illustriert: von niedrigen - grün unterlegten - Verbrauchswerten für Niedrigenergiehäuser bis zu hohem Heiz- und Wärmeverbrauch im roten und unsanierten Bereich.
Ferner verständigte sich das Kabinett nach Angaben beider Minister darauf, die Anforderungen zur Energieeinsparung an Neubauten schon bald um 30 Prozent weiter zu verschärfen. Tiefensee und Gabriel hatten sich darauf in der vergangenen Woche mit Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) geeinigt. Die Gesetzgebung dazu solle 2008 auf den Weg gebracht werden, sagte der Bauminister. Der Energiepass sei eine Ergänzung der mit Milliarden geförderten Gebäudesanierung.
Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der von zertifizierten Bau-, Ingenieur- und Handwerksexperten auszustellende Energieausweis vom 1. Januar 2008 an zur Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009. Die Pflicht gilt immer dann, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Übergangsweise soll es schon bis Ende 2007 möglich sein, den Ausweis zu erwerben. Dann gelte noch allgemeine Wahlfreiheit zwischen dem aufwendigeren "Bedarfsausweis", der vom baulich möglichen Energiebedarf ausgeht, und dem "Verbrauchsausweis".
Von Januar 2008 an wird der "Bedarfsausweis" für Gebäude mit weniger als vier Wohnungen zur Pflicht, für die der Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde, sowie auch für alle anderen Bauten, sofern für die Sanierung öffentliche Fördermittel beantragt werden. Ansonsten gilt die Wahlfreiheit für den "Verbrauchsausweis", der nur auf der Basis des tatsächlich ermittelten Energieverbrauchs erstellt wird. Tiefensee sprach von Kosten zwischen 80 und 120 Euro beim "Bedarfsausweis" und beim "Verbrauchsausweis" von 60 bis 80 Euro.
Neben den Grünen und der Linksfraktion kritisierten auch der Deutsche Mieterbund und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der Bedarfsausweis komme kaum zum Zuge. Er wäre nötig, um Auskunft über den tatsächlichen energietechnischen Zustand eines Hauses zu geben. Dies sei "zu wenig für einen Vorreiter der Energiespar- und Klimapolitik", sagte vzbv-Chefin Edda Müller. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßte dagegen die weitgehende Wahlfreiheit. Die Länder sollten jedoch nur bei einer einjährigen Übergangszeit zustimmen.