Energiearmut betrifft viele Verbraucher
Stand: 12.07.2012
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Mainz/Berlin - Energie wird immer teurer. Besonders die Stromrechnung bereitet deshalb einkommensschwachen Haushalten große Probleme. Immer mehr Verbraucher können die Rechnung nicht bezahlen. Dann droht eine Stromsperre.
Fast 800 000 Haushalten in Deutschland könnte 2011 wegen Zahlungsproblemen zeitweise der Strom abgeklemmt worden sein - das hat eine Hochrechnung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ergeben. Alleine an Rhein und Mosel seien 36 874 Haushalte im vergangenen Jahr betroffen gewesen, berichteten die Verbraucherschützer am Donnerstag in Mainz.
Bis zu 800.000 Haushalte betroffen
Sie rechneten eine Stichprobe unter rund 367 000 Stromkunden und 22 Energieversorgern - dabei ergaben sich fast 7200 Sperren - auf die Haushalte im Land und auf die in ganz Deutschland hoch. Eine Hochrechnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging für 2011 von rund 600 000 Stromsperren bundesweit aus.
Diese Zahlen decken sich mit Schätzungen des Bundes der Energieverbraucher. Auch in diesem Jahr dürfte sich die Zahl der von Stromsperren betroffenen Haushalte zwischen 600 000 und 800 000 bewegen, sagte der Vorsitzende Aribert Peters. Gesicherte Zahlen für ganz Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesverbandes Verbraucherzentrale in Berlin aber bisher nicht.
Stromsperre ab 100 Euro Rückstand
Die Zahl der Stromsperren in Rheinland-Pfalz kletterte der Studie zufolge im vergangenen Jahr um etwa sechs Prozent im Vergleich zu 2010. In rund 133 000 Fällen sei eine Sperrung angedroht worden. Der SWR hatte zuvor über die Studie berichtet.
Eine offene Stromrechnung kann schnell Ärger bedeuten: Schon ab einem Rückstand von 100 Euro dürfen Unternehmen säumigen Kunden den Strom abstellen. Darauf weist Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Rostock hin. Eine Bedingung gibt es aber: "Der Versorger muss die Stromsperre vier Wochen vorher schriftlich ankündigen." Außerdem müsse das Unternehmen den Kunden drei Tage vor dem Termin nochmals schriftlich informieren.
Bei Mahnung mit Versorger in Verbindung setzen
Kunden sollten sich bereits bei der ersten Mahnung mit ihrem Versorger in Verbindung setzen, empfiehlt Frank. "Denn oft wird in dieser Mahnung auch schon die Stromsperre angedroht." Wer sich mit dem Versorger auf eine Ratenzahlung einigt oder glaubhaft macht, dass er die Rechnung innerhalb kurzer Zeit begleichen kann, könne eine Sperre in der Regel abwenden.
Dieses Vorgehen lohne sich auch finanziell, betont Frank: "Für die Sperre und die anschließende Entsperrung verlangen die Unternehmen mitunter hohe Gebühren." Er gibt ein Beispiel: Ein Kunde sei mit 100 Euro bei seinem Versorger im Rückstand. Für die Sperre und Entsperrung müsse er zusätzlich 150 Euro zahlen. "Das ist am Ende doch etwas unverhältnismäßig."