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Energetische Sanierungen: Ende der Hängepartie gefordert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Anlässlich des Bund-Länder-Treffens zur Energiewende hat die Deutsche Umwelthilfe einen "Durchbruch" bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung gefordert.

Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte am Dienstag in Berlin, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Runde nicht auflösen dürfe, bevor sie sich nicht auf ein gemeinsames Fördermodell verständigt haben. Er forderte das Ende der knapp einjährigen "Hängepartie" der Politik.

Im Juni 2011 hatte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungen verabschiedet. Der Vorschlag wurde aber im Bundesrat abgelehnt, Verhandlungen im Vermittlungsausschuss führten bislang zu keiner Einigung. Nun ruht die Hoffnung der Umwelthilfe auf dem neuen Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU). Dieser habe Anfang März in einer informellen Arbeitsgruppe ein Alternativmodell ausgearbeitet. Die Umsetzung sei "nur noch Formsache", sagte Resch.

Kabinett billigt Mietrechtsreform

Derweil will die Bundesregierung gezielt Anreize für die energetische Gebäudesanierung mit einer Mietrechtsreform setzen. Der am Mittwoch vom Kabinett in Berlin gebilligte Gesetzentwurf verteilt nach Angaben des Justizministeriums "Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter". Von der Novelle erhofft sich die Regierung eine deutlich verbesserte Energieeffizienz bei Wohngebäuden und spricht im Zusammenhang mit der Energiewende von einem "schlafenden Riesen". Viele Gebäude in Deutschland sind nach wie vor nicht ausreichend gedämmt.

Laut dem Gesetzentwurf kann ein Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen erst nach drei Monaten geltend gemacht werden. Dies soll den Eigentümern die Möglichkeit geben, zügig, aber ungestört von möglichen Mieterklagen, in die Gebäude zu investieren.

Umgekehrt sollen Mieter später von geringeren Nebenkosten profitieren. Vermieter dürfen den Angaben zufolge wie bei anderen Sanierungen auch nach geltendem Recht jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.