Endlagerkommission für Exportverbot hoch radioaktiver Abfälle
Stand: 05.10.2015
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Berlin - Die Endlagerkommission des Bundestages hat ein gesetzlich verankertes generelles Exportverbot für hoch radioaktive Abfälle vorgeschlagen. Eine entsprechende Empfehlung an die Bundesregierung wurde am Freitag mehrheitlich beschlossen.
Kontroverse Diskussionen gab es zu der Frage, ob sich die Kommission auch mit der Suche nach einem Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und aus der Urananreicherung befassen sollte. Das hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) im vergangenen August angeregt.
Mehrere Mitglieder der Kommission betonten, man würde gerne Empfehlungen zu dieser Frage abgeben. Vorrang habe jedoch die Einhaltung des Zeitplans. Dieser sieht vor, dass die Kommission bis Ende Juni 2016 einen abschließenden Bericht zu den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kriterien für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll vorlegen soll.