EnBW verklagt Bundesregierung nicht wegen Atomausstieg
Stand: 31.07.2012
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Karlsruhe - Die vier großen Energiekonzerne in Deutschland haben im Zuge des Atomausstiegs herbe Verluste einstecken müssen. RWE, E.ON und Vattenfall klagen deshalb nun auf Schadenersatz. Nur EnBW verzichtet auf eine Verfassungsbeschwerde - immerhin gehört der Konzern zu großen Teilen dem Land Baden-Württemberg.
Als einziger der vier großen Energieversorger in Deutschland will der EnBW-Konzern nicht juristisch gegen den Atomausstieg vorgehen. "Nach intensiver rechtlicher Prüfung und Abwägung der relevanten Gesichtspunkte" habe das Unternehmen beschlossen, keine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene 13. Atomgesetz-Novelle einzulegen, teilte EnBW am Montag in Karlsruhe mit. Die Entscheidung beruhe im Wesentlichen auf der Tatsache, dass EnBW zu über 98 Prozent im staatlichen Besitz sei.
EnBW gehört zu jeweils 46,75 Prozent dem Land Baden-Württemberg und den Oberschwäbischen Elektrizitätswerken (OWE), einem Zweckverband verschiedener Landkreise. Weitere Anteile sind im Besitz von Elektrizitätsverbänden. Lediglich knapp zwei Prozent der Aktien befinden sich im Streubesitz und in Händen einer Aktionärsvereinigung.
Keine Klage, aber einstimmige Kritik
Wegen dieser Besitzverhältnisse werde das Bundesverfassungsgericht vermutlich keine Verfassungsbeschwerde zulassen, teilte das Unternehmen mit: Als Konzern im Staatsbesitz fehle EnBW die erforderliche Grundrechtsfähigkeit, aufgrund derer das Unternehmen gegen den Staat klagen könnte.
Ungeachtet des Verzichts auf eine Verfassungsbeschwerde teile die Nummer drei unter den deutschen Energieversorgern aber "ausdrücklich" die Kritik von E.ON, RWE und Vattenfall am Atomausstieg: Alle vier Energieversorger halten es demnach für verfassungswidrig, dass ihnen quasi ohne Entschädigung durch den Atomausstieg Strom entzogen wird. Dies verletzt ihrer Auffassung nach ihre Eigentumsrechte sowie das Grundrecht auf Berufsfreiheit und Gleichheit. E.ON, RWE und Vattenfall hatten deshalb bereits vor Wochen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.