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EnBW: Mappus darf reden, Ex-Manager wieder an Bord

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | dapd

Karlsruhe/Stuttgart - Bislang durfte sich der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus nicht öffentlich zum EnBW-Deal äussern. Nun will die Landesregierung die Verschwiegenheitspflicht für Mappus aufheben. EnBW macht derweil Schlagzeilen, weil ein Ex-Manager wieder eingestellt wurde, gegen den eine Klage vorliegt.

Stefan Mappus kann voraussichtlich doch öffentlich vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss aussagen. "Die Verschwiegenheitspflicht für den Untersuchungsausschuss kann aufgehoben werden", sagte ein Sprecher von Ministerpräsident Winfried Kretschmann den "Stuttgarter Nachrichten" (Donnerstagausgabe). Man wolle "für ein geregeltes Verfahren sorgen".

Im Dezember 2010 hatte die Landesregierung unter Mappus das EnBW-Aktienpaket des französischen Stromversorgers EdF für fünf Milliarden Euro zurückgekauft, ohne den Landtag zu beteiligen. Die Vorgänge rund um den EnBW-Aktienkauf beschäftigen nun einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Mappus hatte mehrfach geäußert, er wolle zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen und bat die Landesregierung, ihn von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden.

EnBW klagt gegen Ex-Vorstand - und stellt ihn wieder ein

Trotz laufender Klagen gegen seinen Ex-Technikvorstand Hans-Josef Zimmer hat EnBW den Manager wieder eingestellt. Seit Anfang 2012 ist Zimmer erneut in diesem Amt - nachdem er es im Sommer wegen Ungereimtheiten bei Nuklearbrennstoff-Geschäften in Russland niedergelegt hatte. Neben Zimmer sollen auch drei seiner Kollegen für einen angeblich von ihnen zumindest mitverschuldeten Millionenschaden haftbar gemacht werden, wie es von zuständiger Seite heißt. Nach dpa-Informationen  geht es insgesamt um etwa 90 Millionen Euro geltend gemachte Wiedergutmachung, wobei auf Zimmer nur ein kleinerer Teil entfällt.

Ein Sprecher des für Zimmer zuständigen Landgerichts Landau in der Pfalz sagte am Mittwoch, die beiden Klagen seien schon zugestellt und Zimmers Anwälte hätten bis Ende Februar Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Nach Darstellung des Sprechers geht es um Forderungen "im oberen zweistelligen Millionenbereich". Die EnBW hatte 2011 wegen der Geschäftsprobleme in Russland weit mehr als 100 Millionen Euro abschreiben beziehungsweise wertberichtigen müssen.

Bei Zimmers Abgang hatte es geheißen, er gehe aus freien Stücken, um eine "vorbehaltlose Prüfung von russischen Geschäftstätigkeiten" zu ermöglichen. Zum Ergebnis dieser Untersuchung sagte ein Sprecher des Energieriesen am Mittwoch: "Es gab keine Gründe aus der internen Aufarbeitung, die es begründet hätten, ihn nicht wieder zu bestellen." Zimmers Expertise sei ein Gewinn für die EnBW.  Zum offensichtlichen Widerspruch zwischen Klage und Zusammenarbeit wollte sich der Sprecher nicht äußern und verwies auf das schwebende Verfahren. Ob börsennotierte Unternehmen klagen, ist nicht nur ihre eigene freie Entscheidung, sondern hängt auch vom Aktienrecht ab.