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EnBW krisiert Angriff der Stadtwerke auf Kartellamtsentscheidung scharf

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Karlsruhe. Als "Treppenwitz" bezeichnete der Vorstandsvorsitzende der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Gerhard Goll, die Stellungnahme des Präsidenten des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU), Oberbürgermeister Gerhard Widder, vom 21. Februar 2003 zur Entscheidung des Bundeskartellamts, die Kalkulation der Netznutzungsentgelte des Thüringer Energieversorgers TEAG als missbräuchlich erhöht zu bewerten.

"Wenn der Präsident des VKU erklärt, die erste Missbrauchsverfügung des Bundeskartellamtes rüttle "an den Grundlagen der Energiemarktliberalisierung in Deutschland", muss er sich die Frage stellen lassen, ob er mit einer solchen Äusserung noch ernst genommen werden will", sagte Goll. Umgekehrt werde ein Schuh daraus: Das wettbewerbswidrige Verhalten vieler Netzbetreiber habe die Energiemarktliberalisierung in Deutschland nahezu ad absurdum geführt. "In diese Richtung hat gerade der VKU in der Vergangenheit systematisch gearbeitet".

Wenn jetzt das Bundeskartellamt – aus Sicht von Goll eher zu spät – diesem Missbrauch Einhalt gebietet, sei dies eine Hoffnung für die, die sich im Interesse der Kunden für Wettbewerb einsetzen.

Goll sagte abschliessend: "Das Verhalten des Präsidenten des VKU ist decouvrierend. Mit der Berufung auf die Verbändevereinbarung in diesem Zusammenhang beweist Widder geradezu, dass diese Vereinbarung von Netzbetreibern als Mittel eingesetzt werden soll, sich kartellrechtswidrig zu verhalten.

Das Verhalten des VKU ist ein unwiderlegbarer Beleg dafür, dass ohne staatliche Regulierung der Wille Europas, Wettbewerb im Energiebereich zu schaffen, nicht durchsetzbar ist."