EnBW erhöht Strompreise zum August um rund 3 Prozent
Stand: 05.06.2012
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Stuttgart - Die EnBW Vertrieb GmbH erhöht die Strompreise zum August um rund 3 Prozent. Der Konzern macht veränderte staatliche Rahmenbedingungen für die Preiserhöhung verantwortlich.
Der Kilowattstundenpreis des Grundversorgungstarifs „EnBW Komfort“ steigt von 24,73 auf 25,45 Cent. Für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh entspricht dies einer jährlichen Mehrbelastung von 29 Euro.
Als Grund für die Preiserhöhung verweist der Konzern auf die neue Umlage zur Entlastung energieintensiver Betriebe sowie die leicht angestiegene EEG-Umlage für das Jahr 2012.
Laut Angaben der Bundesnetzagentur befindet sich noch rund die Hälfte der Stromkunden in Deutschland in der Grundversorgung des jeweiligen örtlichen Anbieters. Diese Tarife gehören in der Regel zu den teuersten Angeboten. Sie können mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wer die Preiserhöhung zum Anlass nimmt, sich um einen günstigeren Stromanbieter zu kümmern, sollte dem neuen Versorger die Kündigung des bisherigen Vertrages überlassen.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.