EnBW-Deal: Zweifel an Mappus-Aussagen
Stand: 20.10.2011
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Düsseldorf/Stuttgart - Der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) gerät immer mehr unter Druck. Nun wurde bekannt, dass seine bisherigen Aussagen und Erklärungen für das umstrittene EnBW-Geschäft möglicherweise falsch sind.
Immer neue Details über den EnBW-Kauf durch das Land Baden-Württemberg lassen Zweifel an der Version von Mappus aufkommen. Der Verkäufer der Anteile, die Électricité de France (EdF), habe eine Einbeziehung des Parlamentes abgelehnt, hatte Mappus damals gesagt.
"Wir haben nie verlangt, dass das Parlament nicht eingebunden werden sollte", sagte ein EdF-Sprecher jetzt dem "Handelsblatt". "Wir haben vom Käufer eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass es nicht nötig ist, das Parlament einzubinden", sagte der Sprecher weiter.
Verstoß gegen Landesverfassung
Die mit der Überprüfung beauftragte Kanzlei Gleiss Lutz hatte in der vergangenen Woche auf dapd-Anfrage mitgeteilt, dass man die Landesregierung "immer darauf hingewiesen" habe, "dass grundsätzlich der Parlamentsvorbehalt gilt". Der Finanzminister verfüge aber auch über ein Notbewilligungsrecht. Das lasse der Staatsregierung einen außerordentlich weiten Ermessensspielraum.
Das Land hatte im Dezember 2010 46,5 Prozent der EnBW-Anteile für mehr als 4,7 Milliarden Euro übernommen. Der damalige Finanzminister Willi Stächele (CDU) berief sich auf das Notbewilligungsrecht und umging das Parlament. Damit verstieß er gegen die Landesverfassung, wie der Staatsgerichtshof in Stuttgart vor wenigen Wochen feststellte. Stächele zog inzwischen die Konsequenzen und trat als Landtagspräsident zurück.