Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

EnBW-Deal: Wo sind die Daten von Stefan Mappus?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart - Der ehemalige baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus ließ die Festplatte seines Dienst-Computers zerstören. Was hatte er zu vertuschen? Die Ermittler hoffen nun, dass die Daten wiederherstellbar sind.

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Elektronik des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus sichergestellt und versucht nun, 2011 gelöschte Daten doch noch zu retten. Die Behörde ermittelt schon länger unter anderem gegen Mappus wegen des Vorwurfs der Untreue. Er hatte Ende 2010 am Landtag vorbei den Rückkauf von EnBW-Aktien vom französischen Energiekonzern EdF eingefädelt. Das Land hatte einen möglicherweise überhöhten Preis von 4,7 Milliarden Euro gezahlt.

Beschlagnahmung mit Ankündigung

Bei der Aktion im Stuttgarter Staatsministeriums seien Computer, iPhones und Notebooks von Mappus und dem damaligen Staatsministers Helmut Rau (beide CDU) sichergestellt worden. Es gehe um Ermittlungen rund um die Vernichtung einer Festplatte von Mappus nach dem Machtverlust 2011, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Aktion sei beim Staatsministerium einen Tag zuvor angekündigt worden, teilte die Ermittlungsbehörde weiter mit. Zwei Staatsanwälte und mehrere Beamte des Landeskriminalamtes seien von 10.00 bis 13.00 Uhr im Staatsministerium gewesen, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet. Sie beschlagnahmten zwei Computer und drei iPhones, die Mappus und Rau benutzt hatten. Die fragliche Elektronik war von Mitarbeitern des Staatsministeriums bereits zusammengestellt worden.

Angeblich überwiegend private Daten

Der Chef der Staatskanzlei, Klaus-Peter Murawski (Grüne), erklärte, die neue grün-rote Regierung sei wie die Staatsanwaltschaft sehr daran interessiert zu klären, "ob noch alte Datenbestände auf den elektronischen Medien der genannten Personen vorhanden sind beziehungsweise inwiefern gelöschte Daten, die den EnBW-Deal betreffen, wiederhergestellt werden können". Mappus hatte den Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit dem Milliarden-Deal zurückgewiesen. Er habe zum Wohl des Landes gehandelt.

Mitte Juli hatte die Staatsanwaltschaft bereits Wohnungen und Büros des ehemaligen Regierungschefs unter anderem in Pforzheim und Stuttgart durchsucht. Vor knapp einer Woche war bekanntgeworden, dass Mappus im Zuge des Machtwechsels zu Grün-Rot im Frühjahr 2011 die Festplatte eines Computers hatte zerstören lassen. Diesen Vorgang bezeichneten seine Anwälte als normal, da es sich überwiegend um private Daten gehandelt habe. Das Staatsministerium wies darauf hin, dass der Ausbau der Festplatte "aus Sicht der IT-Leute kein dramatischer Vorgang" sei. Mappus habe über vier Computer verfügt, aber nur die Festplatte eines Gerätes ausbauen lassen.

Eine rechtswidrige Aktion von Mappus?

Der Verwaltungsrechtsprofessor Kay-Uwe Martens hatte die Aktion als rechtswidrig eingeschätzt, da die Festplatte und alle darauf befindlichen Akten dem Staat gehörten. Unterdessen wurde bekannt, dass Mappus auch dem Landesarchiv die kalte Schulter gezeigt hatte. Der CDU-Politiker sei der mehrmaligen Aufforderung nicht nachgekommen, der Landesbehörde Dokumente aus seiner Regierungszeit zukommen zu lassen, bestätigte ein Sprecher des Archivs einen Bericht der "Stuttgarter Zeitung".

Ein Mitarbeiter des Archivs hatte den scheidenden Regierungschef deshalb wegen des Verdachts auf Aktenvernichtung angezeigt, die Staatsanwaltschaft leitete damals jedoch kein Verfahren ein. Eine Überprüfung habe keinen Anfangsverdacht ergeben. "Nur, dass Akten nicht zur Verfügung gestellt werden, reicht in diesem Fall für einen Anfangsverdacht nicht aus", sagte eine Sprecherin.