EnBW-Deal: Opposition will klagen
Stand: 17.01.2011
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Stuttgart - Die Opposition will gegen das Verfahren der Landesregierung zum Ankauf von Aktien des Energieversorgers EnBW klagen. SPD und Grüne kündigten am Montag an, dass sie wegen Verletzung des Haushaltsrechtes des Landtags den Staatsgerichtshof anrufen werden.
Das verfassungsmäßig verankerte Haushaltsrecht müsse von der schwarz-gelben Landesregierung in jedem Fall geachtet und respektiert werden. SPD und Grüne sehen dieses Recht im Fall des EnBW-Aktienkaufs verletzt, da der Vertrag ohne Parlamentsvorbehalt abgeschlossen wurde, hieß es zur Begründung.
Das von der Regierung geltend gemachte "Notbewilligungsrecht" nach Artikel 81 der Landesverfassung, wonach im Falle von unvorhergesehenen und unabweisbaren Ausgaben auf die Beteiligung des Parlaments verzichtet werden kann, ist nach Auffassung der Oppositionsfraktionen hier nicht gegeben.
Anfang Dezember hatte Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) angekündigt, das Land werde rund 45 Prozent der Anteile am Energieversorger EnBW vom französischen Stromkonzern EdF übernehmen. Der Landtag war in die Kaufentscheidung zuvor nicht einbezogen worden, sondern hatte erst nach der Abwicklung des Geschäftes darüber abgestimmt. Die Landesregierung hatte sich dabei auf Artikel 81 der Landesverfassung gestützt. Demnach darf der Finanzminister zunächst ohne Beteiligung des Landtags über Ausgaben entscheiden, allerdings nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses".
SPD-Spitzenkandidat und Fraktionsvize Nils Schmid und Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann wollen am Donnerstag über die erwarteten Konsequenzen der Klage informieren.