EnBW-Deal: Opposition erwägt Klage
Stand: 22.12.2010
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Stuttgart - Baden-Württembergs Oppositionsparteien haben Überlegungen angestellt, wegen des EnBW-Aktienkaufs durch die Landesregierung den Staatsgerichtshof anzurufen. SPD und Grüne wollten im Januar auf ihren Klausurtagungen über eine Klage entscheiden, so die "Stuttgarter Zeitung" am Mittwoch. Hintergrund der möglichen juristischen Prüfung sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Transaktion. Diese erfolgte ohne Beteiligung des Landtags.
Dem Bericht zufolge sieht die Landesverfassung in Artikel 81 zwar eine Klausel für Notfälle wie die Bewältigung von Seuchen und Naturkatastrophen vor. Demnach darf der Finanzminister zunächst ohne Beteiligung des Landtags über Ausgaben entscheiden, allerdings nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses." SPD und Grüne bezweifeln, dass diese Voraussetzungen bei dem EnBW-Geschäft vorlagen.
Anfang Dezember hatte die Landesregierung überraschend 45 Prozent der Anteile an dem Karlsruher Energiekonzern EnBW von dem französischen Staatskonzern Electricite de France (EDF) übernommen. Dass der Aktienkauf unvorhergesehen kam, ist unstrittig. Zentraler Aspekt in der rechtlichen Beurteilung ist vielmehr, ob die Transaktion unabweisbar war.
Dem Bericht zufolge soll eine mit dem Geschäft befasste Anwaltskanzlei der Landesregierung einen trickreichen Weg empfohlen haben, um das Notbewilligungsrecht zu nutzen. Unabweisbar wurde das Bedürfnis demnach dadurch, dass das Kabinett den Deal erst kurz vor der Bekanntgabe absegnete und die angebliche Notsituation demnach selbst herbeigeführt worden wäre.
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