EnBW-Deal: Baden-Württemberg droht Klage aus Frankreich
Stand: 13.04.2012
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Stuttgart - Wegen einer Schiedgerichtsklage der Landesregierung von Baden-Württemberg droht der französische Stromkonzern EdF nun ebenfalls mit rechtlichen Schritten. EdF verkaufte im Zuge des umstrittenen EnBW-Deals Anteile am Energieversorger an das Land Baden-Württemberg.
Im Streit um den Verkauf von Anteilen des Energieversorgers EnBW an die baden-württembergische Landesregierung erwägt der französische Konzern EdF rechtliche Schritte gegen Baden-Württemberg. In einem Schreiben an den CDU-Parlamentarier Ulrich Müller behalte sich EdF vor, das Land für Schäden zur Verantwortung zu ziehen, die dem französischen Konzern durch eine Schiedsgerichtsklage der Landesregierung entstehen könnten, sagte Müller am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.
Müller ist Vorsitzender des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum EnBW-Anteilekauf im Stuttgarter Landtag. Das Gremium soll das Geschäft aufklären, bei dem die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung unter Federführung ihres Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) im Dezember 2010 46,5 Prozent der EnBW-Anteile von EdF abgekauft hatte. Der Landtag und weite Teile der Landesregierung waren im Vorfeld nicht über das Geschäft informiert worden.
EdF fühlt sich falsch behandelt
Die seit dem vergangenen Jahr regierende grün-rote Landesregierung reichte außerdem im Februar eine Schiedsgerichtsklage gegen EdF ein, weil sie den Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro als zu hoch erachtet. In dem Schreiben an Müller zeige sich der französische Konzern nun äußerst erbost über diese Klage und fühle sich "rechtlich völlig falsch behandelt", sagte Müller.
Nach Angaben des CDU-Politikers wollen EdF-Chef Henri Proglio und weitere vom Untersuchungsausschuss geladene EdF-Manager die Aussage verweigern. Der Konzern begründete dies ebenfalls mit der aus seiner Sicht "missbräuchlichen" Schiedsgerichtsklage, sagte Müller. Wohl aber sei EdF bereit, eine Stellungnahme zu dem Geschäft zu verfassen. Der Untersuchungsausschuss seinerseits wolle nun einen Fragenkatalog zusammenstellen. "Wir haben EdF einen Brief geschickt, dass man mit der Stellungnahmen warten solle, weil wir Fragen stellen wollen", sagte Müller. Ob die Franzosen auf die Bitte eingingen, sei aber ungewiss.
Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am 20. April statt. Dann sollen Vertreter der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz aussagen, die das Geschäft auf deutscher Seite juristisch begleitet hatten. Zuvor hatten unter anderem bereits Ex-Ministerpräsident Mappus und der ehemalige baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele (CDU) ausgesagt.