Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt um 1,8 Prozent
Stand: 31.07.2013
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Bonn - Die staatliche Förderung von Solarstrom wird weiter zurückgefahren. Wie die Bundesnetzagentur heute bekannt gab, sinken die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Oktober 2013 jeweils zum Monatsersten um 1,8 Prozent.
"Der Zubau an Photovoltaik-Anlagen hat sich in diesem Jahr abgeschwächt. Allerdings wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor, an dem sich die Vergütung des Stroms aus Photovoltaik-Anlagen bemisst, im maßgeblichen Zeitraum wieder überschritten“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird monatlich automatisch angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.500 bis 3.500 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen zu einer geringeren Absenkung bzw. Beibehaltung der Vergütung.