Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

EEG-Umlage ist nicht genug: Regierung plant Offshore-Umlage

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Frankfurt/Main - Viele Stromkunden werden bei dieser Nachricht die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Laut einem Pressebericht plant das Bundeswirtschaftsministerium eine neue Umlage für Offshore-Windparks. Diese würde zusätzlich zur EEG-Umlage auf der Stromrechnung zu Buche schlagen.

Die neue Umlage diene zur Sicherung der Stromerzeugung vor den Küsten von Nord- und Ostsee. Sie solle erhoben werden können, wenn ein Betreiber eines Offshore-Windparks wegen eines Leitungsschadens oder bei fehlender Anbindung ans Stromnetz zwar Strom erzeugen, aber nicht ins Netz einspeisen kann, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Mittwoch unter Berufung auf einen Verordnungsentwurf des Ministeriums. Das Umweltministerium habe noch nicht zugestimmt.
   
Bislang muss der Netzbetreiber für Ausfälle haften. Der für die Nordsee-Anbindung verantwortliche Netzbetreiber Tennet hatte jüngst gedroht, den Ausbau einzustellen, weil die Risiken mit einem bis zu dreistelligen Millionenbetrag nur teilweise versicherbar seien und die Wirtschaftlichkeit der Investitionen verschlechterten. Um das - und Verzögerungen bei der Energiewende - zu verhindern, hat die Regierung laut "FAZ" zugesagt, noch vor der Sommerpause die Haftung zu begrenzen.
   
Laut Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium bekäme der Netzbetreiber bei einer Unterbrechung ab dem 15. Tag 80 Prozent der entgangenen Einspeisevergütung erstattet, wie die "FAZ" berichtete. Der Betreiber könne die Kosten dann mittels der neuen "Offshore-Anbindungs-Umlage" auf die Stromrechnung überwälzen. Dort würde dieser Betrag extra ausgewiesen, so dass die Kunden erkennen können, wie hoch diese Umlage ausfällt.