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EEG-Umlage: Industriebetriebe profitieren auch 2017 von Rabatten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Heidelberg - Am 15. Oktober wird die neue EEG-Umlage veröffentlicht. Bereits heute steht fest: Sinken wird sie nicht. Stromintensive Unternehmen können aber auch künftig einen Rabatt auf die EEG-Umlage erhalten. Wie hoch die Einsparung ausfällt und welche Voraussetzungen gelten, erklären die Energieexperten von Verivox.

Diese Bedingungen müssen Unternehmen erfüllen

Auch 2017 können stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, die Zahlung der EEG-Umlage begrenzen. Das ist durch die "Besondere Ausgleichsregelung" im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Unternehmen müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die verbrauchte Strommenge beträgt mehr als eine Gigawattstunde pro Jahr.
  • Die Unternehmensbranche ist in Liste 1 bzw. in Liste 2 der Anlage 4 des EEG aufgeführt.
  • Der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung des Unternehmens beträgt mindestens 14 Prozent (Liste 1) bzw. mindestens 20 Prozent (Liste 2).
  • Das Unternehmen weist ein Energiemanagementsystem nach. Für Unternehmen mit einem Verbrauch von unter 5 Gigawattstunden reicht ein vergleichbares System aus.

So hoch fallen die Rabatte aus

Firmen, die darunter fallen, zahlen nur für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage. Für jede weitere Kilowattstunde werden 15 Prozent der EEG-Umlage fällig – jedoch nur bis zu einer maximalen Belastung von 4 Prozent der unternehmenseigenen Bruttowertschöpfung. Für Unternehmen mit einer Stromkostenintensität von mindestens 20 Prozent darf die Belastung durch die EEG-Umlage maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Unternehmen mit einer Stromkostenintensität zwischen 14 und 20 Prozent zahlen grundsätzlich 20 Prozent der EEG-Umlage.

Grundsätzlich wird die EEG-Umlage rabattiert, wenn sie für den Stromanteil über einer Gigawattstunde den folgenden Wert nicht unterschreitet:

  • 0,05 Ct/kWh für Unternehmen zur Erzeugung und ersten Bearbeitung von Aluminium, Blei, Zink und Zinn, Kupfer.
  • 0,1 Ct/kWhfür sonstige Unternehmen.

Einen Antrag können Unternehmen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (Bafa) stellen. Unsere Experten beraten Sie gerne zum Thema (Telefon: 06221-7961174).