EEG passiert Bundesrat: Förderung erneuerbarer Energien neu geregelt
Stand: 09.07.2004
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Der Bundesrat hat der Novelle zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Mit der Förderung der Stromerzeugung aus alternativen Quellen wie Wind, Erdwärme oder Sonnenenergie soll eine nachhaltige Energieversorgung gesichert werden. Zudem soll die Produktion dieser Energien mittelfristig zu marktüblichen Preisen möglich sein.
Wichtige Neuheiten der Novelle:
- Bei der Windkraftnutzung werden die Vergütungssätze leicht reduziert, für günstige Standorte wird es dafür besondere Anreize geben. Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss werden Windenergieanlagen an ungünstigen Standorten weniger gefördert als dies ursprünglich beabsichtigt war. Zur Berechnung wird ein Referenzertrag von 60 Prozent eingeführt, den die Stromleistung der Windanlagen gegenüber dem Durchschnitt mindestens erreichen muss.
- Für Strom aus Solaranlagen gibt es künftig eine Grundvergütung, für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung.
- Eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze gibt es für Strom aus Biomasse. Hier soll die Vergütung bei 150 Kilowatt bei einem Satz von 11,5 Cent pro Kilowattstunde liegen.
- Der Strom aus Wasserkraftanlagen bis fünf Megawatt Leistung wird weiterhin vergütet.
- Die Vergütung für Strom aus der Nutzung der Energie aus dem Erdinnern (Geothermie) wird erhöht.
- Generell werden die Vergütungen in allen Sparten weiter ausdifferenziert und durchgängig degressiv angelegt. Die entsprechenden Degressionssätze sind an die Effizienz gekoppelt. Dies führt zu einem Anreiz, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen. Dadurch werden die erneuerbaren Energien wettbewerbsfähig.
Das Gesetz soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 ablösen. Das bisherige EEG bewirkte in den vergangenen Jahren einen deutlichen Anstieg bei der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung. Ihr Anteil am Strommarkt konnte von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gesteigert werden. Vor allem der Anteil der Windenergie ist enorm gestiegen.
Strategische Ziele der Bundesregierung
- Der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch ist bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000 mindestens auf 4,2 Prozent zu erhöhen, der Anteil an der Stromversorgung mindestens auf 12,5 Prozent. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken.
- Daraus ergeben sich Zwischenziele, die im EEG verankert sind. Bis 2020 ist ein Anteil von mindestens 20 Prozent erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erreichen.
- Die erneuerbaren Energien sind eine "Boombranche", in der Deutschland weltweit eine führende Rolle einnimmt. Die Bundesrepublik ist die Nummer Eins in der Windbranche und mittlerweile die Nummer Zwei im Bereich der Photovoltaik.
Was wurde mit dem EEG bisher erreicht?
- Der Anteil erneuerbarer Energien am Strommarkt ist von 4,6 Prozent im Jahr 1998 auf rund 8 Prozent im Jahr 2003 gestiegen.
- Im Jahr 2002 wurden neben anderen Luftschadstoffen etwa 20 Millionen Tonnen Kohlendioxid infolge des EEG eingespart.
- Es gab rund 120.000 Arbeitsplätze im Jahr 2002.
- Das EEG hat zusammen mit den anderen von der Bundesregierung eingesetzten Instrumenten im Jahr 2002 zu einem Umsatzvolumen von schätzungsweise 9,6 Milliarden Euro geführt, davon alleine rund 6 Milliarden Euro aus Investitionen in Neuanlagen und Anlagenerweiterungen.