EEG-Förderung wird umgestellt: Keine festen Vergütungen mehr
Stand: 27.11.2015
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Berlin - Wind- und Solarstrom wird aktuell nach festen Vergütungssätzen gefördert. Ab 2017 soll dies anders werden. Die Höhe der finanziellen Förderung wird dann per Ausschreibung im Wettbewerb vergeben.
Die milliardenschwere Ökostrom-Förderung in Deutschland wird grundlegend umgestellt. Die seit Jahren geltenden festen Fördersätze für Strom aus erneuerbaren Energien sollen ab 2017 zu großen Teilen abgeschafft werden, wie aus den am Donnerstag bekannt gewordenen Leitlinien des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Die Höhe der finanziellen Förderung wird dann per Ausschreibung im Wettbewerb vergeben. Für Windparks an Land und See sowie große Solaranlagen etwa machen Ausschreibungen dann jährlich 80 Prozent der Strommenge durch neu gebaute Anlagen aus.
Stromkunden sollen entlastet werden
Erbauer solcher Ökostromanlagen sollen künftig gegeneinander antreten. Sie müssen angeben, wie hoch die Subvention sein sollte, um einen Wind- oder Solarpark wirtschaftlich betreiben zu können. Wer die geringste Förderung benötigt, kommt letztlich zum Zuge. Ziel ist, die Verbraucher im Zuge der Energiewende beim Strompreis zu entlasten. Der Kostenanstieg beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, den die Stromkunden finanzieren, soll gebremst werden.
Entsprechende Eckpunkte für den Umbau der Öko-Stromförderung hatte das Wirtschaftsministerium bereits Ende Juli vorgelegt. Die Grünen kritisieren den Schritt als "weiteres schlimmes Signal" von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vor der Klimakonferenz.
Erneuerbare Energien sind inzwischen Deutschlands wichtigste Stromquelle. Der Ökostrom-Anteil am Stromverbrauch lag im ersten Halbjahr 2015 erstmals bei mehr als 30 Prozent. Er soll von derzeit 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 steigen und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. 2050 sollen es mindestens 80 Prozent sein.
Kleinere Anlagen von Regelung ausgenommen
Zu dem Anstieg hatte auch die bisherige Förderpraxis nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beigetragen, die Investoren große Sicherheit gab. Es regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz. Dafür gibt es bisher eine feste Vergütung. Diese Subvention kostet jährlich 23 Milliarden Euro.
Die künftigen Ausschreibungen sollen je nach Technologie gestaltet werden. Schon nach den Eckpunkten vom Juli soll es sie für Windkraft an Land, auf See und größere Photovoltaik geben. Kleine und mittlere Solarstrom-Anlagen auf Dächern und Windräder mit einer installierten Leistung von bis zu einem Megawatt sollen ausgenommen werden. Für sie bleibt es bei der Festvergütung.
Keine Ausschreibungen sind zunächst auch bei Biomasse vorgesehen. Übergangsweise ausgenommen werden nach den Leitlinien Windanlagen an Land, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb sind. Ebenso Windparks auf See, die bis Ende 2016 eine Zusage zur Netzanbindung oder eine Anschlusskapazität erhalten haben und bis Ende 2020 in Betrieb genommen werden.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer kritisierte: "Die von Gabriel angekündigten Ausschreibungen entkernen das EEG endgültig." Nach Solar und Biomasse werde auch der Windenergie an Land der Saft abgedreht: "Das ist die Fortsetzung der Energiepolitik der Energiewende-Abrissbirne Gabriel." Ausschreibungen drängten nur die dezentrale Bürgerenergie aus dem Markt.