EEG: Bund klagt vor Europäischem Gerichtshof
Stand: 17.02.2015
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Berlin - Ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz als Beihilfe einzustufen oder nicht? Diese Frage soll nun der Europäische Gerichtshof klären. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Klage eingereicht, um den Dauerstreit mit der EU-Kommission zu beenden.
Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei Anfang Februar eingereicht worden, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP und bestätigte damit einen Bericht von "Spiegel Online".
In der Klage geht es nach Angaben der Sprecherin um das "alte" EEG, wie es bis zur umfassenden Reform im vergangenen Jahr galt. Das juristische Vorgehen richtet sich demnach konkret gegen einen Beschluss der Kommission vom November, in dem das EEG als Beihilfe eingestuft wurde. Nicht betroffen sei die Genehmigung des reformierten EEG durch die Kommission, sagte die Ministeriumssprecherin. Auch die Rückzahlungsforderungen an die energieintensive Industrie wegen deren Rabatten auf die Ökostrom-Umlage seien "bewusst" nicht Gegenstand der Klage.
Bis zu einer Klärung durch den EuGH kann es allerdings dauern. Nach Einschätzung des Ministeriums liege die durchschnittliche Verfahrensdauer bei solchen Klagen bei etwa vier Jahren, erläuterte die Sprecherin.
Das EEG hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Reibereien zwischen Berlin und Brüssel geführt. Die reformierte Version wurde im vergangenen Jahr allerdings von der Kommission genehmigt. Zudem wurde der Streit um die Industrie-Rabatte zumindest für das "alte" EEG weitgehend beigelegt. Nach Auffassung der Kommission war lediglich ein "kleiner Teil der Befreiungen" in den Jahren 2012 bis 2014 höher als vom EU-Wettbewerbsrecht erlaubt.