EEG: Ausnahmeregelung für Regierung bremst Ausbau
Stand: 28.02.2012
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Berlin - Sollte der Ausbau von erneuerbaren Energien zu massiv werden, will die Bundesregierung notfalls ohne Bundestagszustimmung mit Ausnahmeregelungen gegensteuern. Entsprechende Ergänzungen in der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bestätigten Regierungskreise am Dienstag in Berlin. Die Erweiterungen sollen am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
Bisher war nur bekannt, dass bei einem Zubau von jährlich mehr als 3500 Megawatt bei der Solarenergie Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium per Verordnungsermächtigung rasch die Förderung ohne Bundestags- und Bundesratszustimmung zurückfahren können. Nun soll dies für alle Erzeugungsformen gelten. Zudem kann "bezogen auf die jährliche Erzeugung oder die installierte Leistung der Anlage" die vergütete Menge Strom gedeckelt werden.
"Da die Bundesregierung eine solche Ermächtigung nur nutzen kann, wenn sie vom Gesetzgeber beschlossen wird, kann nicht die Rede davon sein, dass am Parlament vorbei solche Entscheidungen getroffen werden sollen", hieß es in Regierungskreisen. Die Regelung gelte nur für absolute Ausnahmesituationen, wurde betont.
Im vergangenen Jahr waren Solaranlagen mit einer Leistung von 7500 Megawatt installiert worden. Dadurch wurden die Verbraucher, die die Förderung über den Strompreis zahlen, stärker belastet als geplant.
Daher soll die Förderung mit dem neuen EEG weiter zurückgefahren werden. Für Solaranlagen auf dem Dach soll es schon ab 9. März statt 24,43 Cent nur noch 19,5 Cent je Kilowattstunde Strom geben.