E-Scooter kommen: Besser erstmal üben
Stand: 20.05.2019
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Stuttgart - In Deutschland werden E-Scooter bald zugelassen. Wer zum ersten Mal einen E-Tretroller benutzt, sollte etwas üben, bevor er sich in den Verkehr stürzt. Die Fahreigentschaften sind anders als beim Fahrrad.Die Kombination aus den kleinen Rädern und dem hohen Lenker hält die Expertenorganisation Dekra für besonders brisant.
Wer zum Beispiel zu stark mit der Vorderradbremse verzögert oder sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten verlagert, dem drohe ein Sturz über die Lenkstange. Ist die Fahrbahn nass, schmutzig oder uneben, sollte mit erhöhter Sturzgefahr gerechnet werden. Auch wenn es für diese bis zu 20 km/h schnellen Gefährte keine Helmpflicht gibt, rät Dekra zum Kopfschutz.
Für maximal 20 km/h zulassbare E-Tretroller hat der Bundesrat am Freitag den Weg frei gemacht. Diese E-Scooter sollen künftig ab 14 Jahre fahrbar sein, brauchen aber eine Kfz-Haftpflichtversicherung. In der Regel sollen die Roller auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren - gibt es keine, soll auch die Fahrbahn genutzt werden dürfen.
Jetzt Stromtarif sichern
-
Strom ab 0,27 Euro/kWh
-
Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78054
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 1.048,85 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom allgemein, Kosten: 1.986,96 Euro
Einsparung: 938,11 Euro
(Stand: 08.04.2025) -
über 12.000 Tarife im Vergleich
Mehr rund um Strom
-
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
-
Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.