Wiesbaden – Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes betrug im Jahr 2006 der vorläufige Grenzpreis oder Durchschnittserlös für Strom 10,46 Cent je Kilowattstunde. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Grenzpreis damit um 7,3 Prozent gestiegen. Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös der Versorgungsunternehmen je Kilowattstunde Strom, berechnet aus den Stromlieferungen an alle Letztverbraucher.
Bei der Abgabe an die
Sondervertragskunden erlösten die Versorgungsunternehmen 2006 im Durchschnitt 8,02 Cent je
Kilowattstunde, 11,2 Prozent mehr als 2005. Der Durchschnittserlös aus der Stromabgabe an die privaten Haushalte belief sich 2006 auf 15,36 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 7,4 Prozent gegenüber 2005.
Der Durchschnittserlös oder Grenzpreis wird ohne
Mehrwertsteuer und ohne rückwirkende Stromsteuerrückerstattungen ausgewiesen, enthält jedoch die Netznutzungsentgelte, die
Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Der Grenzpreis dient den Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorgungsunternehmen den Gemeinden zahlen müssen für das Recht, die Letztverbraucher mit Strom zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.