DIHK: Wegfall von Rabatten bei Ökostrom wäre "Katastrophe"
Stand: 09.12.2013
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Berlin - Die deutsche Wirtschaft hält es für eine "mittlere Katastrophe", wenn die Europäische Union die Sonderregelung für energieintensive Unternehmen kippen sollte. Viele Betriebe wären in ihrer Existenz ernsthaft bedroht und müssten Mitarbeiter entlassen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag). Mit Blick auf den drohenden Wegfall von Industrie-Rabatten bei Ökostrom sagte Wansleben, er setze auf eine enge Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und Bundesregierung.
Die EU will noch vor Weihnachten ein Verfahren einleiten. Sie vermutet in der weitreichenden Befreiung deutscher Unternehmen von der Ökostrom-Umlage verbotene Beihilfen. In dem Verfahren könnte die Praxis nicht nur gekippt, sondern auch rückwirkend für ungültig erklärt werden. Dann drohen der Wirtschaft hohe Rückzahlungen. Wie der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe berichtet, habe die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen große Chemie- und Metallverarbeitungsbetriebe des Landes in den vergangenen Tagen bereits telefonisch darauf vorbereitet.
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia könnte die Befreiungen nicht nur künftig verbieten. Auch bereits genehmigte Ausnahmeregelungen könnten als Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht eingestuft und eine Rückzahlung für die vergangenen zwei bis drei Jahre gefordert werden. Auf die energieintensiven Unternehmen in der Zement-, Chemie- oder Stahlindustrie kämen damit millionenschwere Belastungen zu, heißt es in dem "Spiegel"-Bericht.
Der ohnehin schon schwer angeschlagene Stahlkocher ThyssenKrupp etwa müsste in seiner Bilanz Rückstellungen von mehr als hundert Millionen Euro bilden. Für kleinere Aluminiumhütten im Ruhrgebiet könnte eine solche EU-Entscheidung sogar das Aus bedeuten.
Unternehmen mit sehr großem Energiebedarf sind in Deutschland teilweise von den hohen Kosten der Energiewende befreit. So sollen die Firmen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Die EU-Kommission hatte angekündigt, dass sie diese Befreiung zumindest in Teilbereichen als unzulässige Beihilfe einstuft und noch vor Ende des Jahres ein Wettbewerbsverfahren einleiten will.
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