Die neue Solarförderung - Änderungen im Überblick
Stand: 24.02.2010
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Berlin - Die schwarz-gelbe Koalition hat sich nach Angaben der Spitzen auf wesentliche Änderungen der Solarförderung zum 1. Juli dieses Jahres verständigt. Im einzelnen ist geplant:
Dachanlagen
- Dachstrom-Eigenverbrauch: Der Bonus wird von 3,5 auf 8 Cent je Kilowattstunde angehoben. Dies wird laut FDP bis Ende 2011 befristet. Mit der großen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 solle es eine Anschlussregelung geben.
- Stromeinspeisung ins Netz: Die Kürzung der Einspeisevergütung (Förderung) von Anfang 2010 um bereits neun Prozent wird im Juli um weitere 16 Prozent auf insgesamt 25 Prozent erhöht.
Für die Folgejahre soll es bei regulären Kürzungen um neun Prozent bleiben. Dabei wird von einem Zuwachs der Solarstrommenge um jährlich 3000 Megawatt ausgegangen. Werden 2500 Megawatt unterschritten, wird die jährliche Kürzung von neun Prozent in 500 Megawatt-Schritten um jeweils 2,5 Prozentpunkte abgeschwächt. Werden 3500 Megawatt überschritten, wird die Kürzung in 1000-Megawatt-Schritten verschärft: um 2 Prozentpunkte 2011 und um 3 Punkte in den Folgejahren.
Freiflächen-Anlagen
- Auf Ackerflächen wird die Förderung neuer Solaranlagen ab Juli 2010 ausgeschlossen, es sei denn die Baugenehmigung wurde noch vor 2010 beantragt und die Anlage geht noch vor 2011 ans Netz. Stattdessen werden Flächen neu in die Förderung aufgenommen, die am 1. Januar 2010 als Gewerbegebiet ausgewiesen waren.
- Bei Solaranlagen auf ehemaligem Militärgelände oder Müllhalden (Konversionsflächen) fällt die Förderung Mitte 2010 um 11 Prozent niedriger aus.