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Deutsche Firmen melden weniger Strom zur EEG-Befreiung an

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Eschborn - Deutsche Unternehmen haben für das kommende Jahr eine geringere Strommenge zur Teil-Befreiung von der Ökostrom-Umlage angemeldet. Wie das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) am Mittwoch in Eschborn berichtete, gingen bis zum Stichtag am 30. September Anträge für eine Gesamtmenge von 117,8 Terawattstunden (TWh) ein.

Im Vorjahr waren es 119,3 TWh. Die Strommenge ist maßgeblich für die Berechnung der EEG-Umlage, da die Kosten für Ausnahmen für die Unternehmen von den übrigen Verbrauchern gezahlt werden.

Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gefördert. Sie war im Sommer nach langanhaltenden Diskussionen unter anderem um die Ausnahmen für Firmen reformiert worden, wobei es gewisse Änderungen bei den Rabatten gab, die als stromintensiv geltende Unternehmen in Anspruch nehmen können. "Die Neuregelung der Besonderen Ausgleichregelung leistet damit einen Beitrag zur Stabilisierung der EEG-Umlage", erklärte Bafa-Präsident Arnold Wallraff am Mittwoch.

Zahl der antragstellenden Unternehmen gestiegen

Die Zahl der antragstellenden Unternehmen stieg nach Angaben der Behörde im Vergleich zum Vorjahr von 2388 auf 2452. Dies ergebe sich aber "im Wesentlichen" aus Unternehmensumstrukturierungen, erklärte diese weiter. Die Zahl der angemeldeten Abnahmestelle sei von 3485 auf 3391 gesunken. Die Begrenzung der EEG-Umlage erfolgt nach Angaben des Bafa generell nicht pauschal nach Unternehmen, sondern nach Abnahmestelle. Maßgeblich für die Bewilligung von Ausnahmen bei der Umlage ist die Zugehörigkeit zu bestimmten im EEG-Gesetz definierten Branchen, wobei ferner bestimmte Kostenschwellen gelten.

Bei den von der Bafa veröffentlichten Zahlen handelt es sich zunächst nur um Anträge. Diese müssen erst geprüft werden, die Zahlen können sich daher auch noch ändern.

Die Unternehmensrabatte bei der EEG-Umlage stoßen seit langem auf Widerstand. Sie waren ein Hauptkritikpunkt von Bundestagsopposition und Umweltschutzverbänden in der Debatte um die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Diese halten die Ausnahmen für ungerecht. Die Wirtschaft sieht sie dagegen als notwendige Maßnahme zum Schutz von Unternehmen im internationalen Wettbewerb.