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Der Energieausweis kommt - Mehr Informationen für Eigentümer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Käufer und Mieter von Wohnungen und Häusern bekommen von Juli 2008 an mit dem Energiepass mehr Informationen über die künftigen Heizkosten. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Einführung des Ausweises. "Er setzt einen deutlichen Anreiz für Energie sparende Sanierungen", sagte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU). Außerdem leiste der Ausweis einen großen Beitrag zum Klimaschutz. Nach Angaben des Bauministeriums könnte der Energiepass zwischen 60 und 120 Euro kosten. Er zeigt über eine grünliche bis rötliche Kennzeichnung, ob der Verbrauch für Heizung und Warmwasser niedrig oder hoch ist.

Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) rechnet mit einem spürbaren Modernisierungsschub bei Gebäuden. Mieter und Eigentümer könnten bis 2020 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro an Energiekosten sparen. Hauskäufer und Wohnungsmieter können die absehbaren Verbrauchskosten in ihre Entscheidung einbeziehen und zugleich auf Klimaschutz achten. Der Energiepass kann nach Ansicht von Tiefensee auch den Arbeitsmarkt entlasten. "Das wird maßgeblich zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft und im Handwerk beitragen." Die Pflicht zum Ausweis für Eigentümer erfolgt in Stufen.

Der Pass kann schon in diesem Jahr erworben werden. Zunächst können Eigentümer zwischen dem teureren "Bedarfsausweis", der vom baulich möglichen Energiebedarf ausgeht, und dem "Verbrauchsausweis" wählen. Für ältere Wohngebäude, die bis 1965 fertig wurden, wird der Energiepass vom Juli 2008 an zum Muss, für jüngere Gebäude von Januar 2009. Der "Bedarfsausweis" wird zur Pflicht für Gebäude mit weniger als vier Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden und nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen. Der "Bedarfsausweis" wird nach Angaben des Bauministeriums zwischen 80 und 120 Euro kosten, der "Verbrauchsausweis" zwischen 60 und 80 Euro.

Der Ausweis soll von bestimmten Bauexperten, Ingenieuren und Handwerkern ausgestellt werden. Der Bundesrat hatte Anfang Juni gefordert, dass dies auch qualifizierte Handwerker ohne Meistertitel vornehmen können.