Der Energieausweis für Hauseigentümer kommt
Stand: 28.09.2007
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Mit der geänderten Energieeinsparverordnung wird ein bundesweit einheitlicher Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch eine Übergangsfrist haben Eigentümer aber genug Zeit, den Ausweis ausstellen zu lassen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen laut Deutscher Energie-Agentur Mietern oder Kaufinteressenten vom 1. Juli 2008 an einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - vom 1. Januar 2009 an - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung am 1. Juli 2009 zur Pflicht.