Der Energieausweis für Hauseigentümer kommt
Stand: 28.09.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Mit der geänderten Energieeinsparverordnung wird ein bundesweit einheitlicher Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch eine Übergangsfrist haben Eigentümer aber genug Zeit, den Ausweis ausstellen zu lassen. Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen laut Deutscher Energie-Agentur Mietern oder Kaufinteressenten vom 1. Juli 2008 an einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - vom 1. Januar 2009 an - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung am 1. Juli 2009 zur Pflicht.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
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Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
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Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.