Denkmalgeschützte Gebäude energetisch sanieren
Stand: 17.10.2011
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Wiesbaden - Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die Sanierung schwierig werden, denn zahlreiche Gesetze und Vorschriften sind zu berücksichtigen. Zeitgemäß ist eine Sanierung heutzutage auch nur, wenn sie energieeffizient ist. Aber Energieeffizienz und Denkmalschutz müssen kein Widerspruch sein.
In Deutschland gibt es etwa eine Million Denkmale: Kirchen, Burgen, Schlösser, aber auch viele ganz normale Wohnhäuser. Wie viele es genau sind, lässt sich kaum sagen. Mit statistischen Daten tut man sich im Denkmalschutz schwer", sagt Kathrin Beck von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in Wiesbaden. Auch über die Zahl, wie viele Denkmäler, insbesondere Wohnhäuser, saniert werden müssten, könne nur gemutmaßt werden. "Es muss immer im Einzelfall entschieden werden, was zu tun ist."
Eine besondere Herausforderung
Fachleute sehen gerade bei den noch nicht komplett modernisierten Denkmalen ein großes Potenzial. "Ich freue mich, dass energetische Denkmalsanierung als städtebauliches Thema angekommen ist. Man kann aber schon Bedenken haben, was das für die Baukultur und das Gesicht der Städte bedeutet", sagt die hessische Landeskonservatorin Roswitha Kaiser. In der Ära von Energiewende und Klimaschutz sei der Besitz eine besondere Herausforderung, weil an Unterhaltung und Erneuerung behördlicherseits besondere Anforderungen gestellt werden.
Zeitgemäß und nachhaltig ist bei Denkmalen heute nur eine Sanierung, die auch energieeffizient ist. Diese bedeutet in der Regel eine umfassende Erneuerung der Gebäudehülle und eine Modernisierung der Heiztechnik. Kellerdecken, Fassaden und das Dach müssen gedämmt werden, Fenster und Türen dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Charakter des Baudenkmals erhalten
Das alles ist kein Problem, könnte man meinen. Aber wenn kein Stein auf dem anderen bleibt, ist die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes schnell dahin. Oder umgekehrt: Will man ein denkmalgeschütztes Haus sanieren, muss man behutsam vorgehen. Das ist ein rechtliches Muss, um den Charakter des Baudenkmals zu erhalten.
Viele Hindernisse liegen auf der Hand. Platten zur Wärmedämmung einer denkmalgeschützten Schmuckfassade müssen innen angebraucht werden. Auch darf ein Fachwerkhaus aus der Renaissance nicht mit einem grellbunten PVC-Fassadenbelag oder mit ungeteilten Kunststofffenstern verunstaltet werden.
Kein Widerspruch: Neu und Alt
Anderes ist aber wie bei neueren Häusern möglich. So sind etwa Baudenkmale und neue Fenster kein Widerspruch. "Nach einer den Vorgaben des Denkmalschutzes entsprechenden Modernisierung ist rein äußerlich kein Unterschied zu den ersetzten klassischen Fenstern festzustellen", erläutert Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) in Frankfurt.
Aber wie ist es mit einer glänzenden Photovoltaik-Anlage auf dem Ziegeldach eines historischen Gebäudes? Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu entschieden, dass Gründe des Denkmalschutzes einer Genehmigung nicht grundsätzlich entgegenstehen (Az.: VG 16 K 26.10). Aber ökologische Aspekte seien zu berücksichtigen. Bei der Interessenabwägung zwischen einer angemessenen Würdigung des Denkmalschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien kommt es laut den Richtern vor allem auf die Ausgestaltung von Dach und Solaranlage sowie deren Einsehbarkeit an. Im konkreten Fall sollte die Anlage auf der Gartenseite des Gebäudes installiert werden.
Optimale Lösung für den Einzelfall
Betroffene sollten frühzeitig Beratung bei solchen Veränderungen in Anspruch nehmen, rät Manfred Kohler von der Unteren Denkmalbehörde der Region Hannover. "Denkmale sind unterschiedlich, die Bauten einer Arbeitersiedlung aus dem späten 19. Jahrhundert werfen andere Probleme auf als ein Fachwerkhaus aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg." Es müsse immer die optimale Lösung für den Einzelfall gefunden werden.
Am Ende des Planungsprozesses steht die denkmalrechtliche Genehmigung. Da Denkmalpflege in Deutschland zur Kulturhoheit der Länder gehört, finden sich die rechtlichen Grundlagen dazu im deren Denkmalschutzgesetzen. Der Denkmalschutz schränkt Eigentümerrechte zwar ein, wobei der wirtschaftliche Nutzen von Erhalt und Sanierung eines Kulturdenkmals auch Berücksichtigung findet. Gleichzeitig bietet die Denkmalpflege aber auch finanzielle Unterstützung.
Öffentliche Mittel für die Sanierung
Neben Spenden und Stiftungsgeldern gibt es öffentliche Mittel für die Sanierung. So bietet etwa die staatliche Förderbank KfW Programme an, die auch bei der Denkmalsanierung greifen. Und Eigentümer können ihre Aufwendungen steuerlich besonders abschreiben. "Die für Eigentümer vorgesehenen Steuererleichterungen stellen unsere Hauptfördermöglichkeit dar. Wichtig ist dabei immer, dass die Arbeiten vor ihrem Beginn mit der Denkmalbehörde abgestimmt waren", empfiehlt Denkmalpfleger Manfred Kohler.
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