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Das bedeutet die neue Solarförderung für Hausbesitzer

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin - Nachdem die Bundesländer erfolgreich gegen die geplanten Solar-Förderkürzungen protestierten, fallen die Einschnitte nun geringer aus. Vor allem kleine und mittelgroße Solaranlagen profitieren von dem Kompromiss. Eine Übersicht.

Die deutliche Kürzung der Förderung von Solarstrom ist bald Gesetz: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte sich am Mittwochabend auf einen entsprechenden Kompromiss. Dieser berücksichtigt insbesondere Interessen von Besitzern kleinerer und mittelgroßer Solaranlagen wie Hauseigentümer oder Gewerbebetriebe, die sich Solaranlagen aufs Dach bauen wollen, um selbst Strom zu erzeugen. Hier wurden vorgesehene Einschnitte teils abgemildert.
   
FÖRDERSÄTZE: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die örtlichen Energieversorger den Betreibern von Solaranlagen eine sogenannte Einspeisevergütung je Kilowattstunde Strom zahlen. Die bei Inbetriebnahme der Anlage geltenden Fördersätze werden jeweils 20 Jahre lang gezahlt, Besitzer bereits laufender Anlagen sind also nie von Förderkürzungen betroffen. Für neue Solaranlagen wird die Vergütung jedoch bald rückwirkend zum 1. April einmalig um ein Fünftel bis ein Drittel gekürzt - je nach Anlage.
   
DEGRESSION: Zusätzlich zu der Einmalabsenkung wird die Einspeisevergütung für neue Anlagen künftig monatlich um ein Prozent abgesenkt. Pro Jahr macht das - Zinseffekte eingerechnet - ein Minus von 11,4 Prozent aus. Dies gilt allerdings nur, wenn die Gesamtleistung aller neuen Anlagen zwischen 2500 und 3500 Megawatt im Jahr liegt. Liegt sie - wie in den vergangenen Jahren - darüber, sinkt die Vergütung stärker. Ursprünglich war auch vorgesehen, diesen Zielkorridor für den jährlichen Zubau an neuen Solaranlagen abzusenken. Dies ist nun vom Tisch.
   
FÖRDERKLASSEN: Für die Solar-Anlagen verschiedener Größen gibt es verschiedene Förderklassen. Der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat sieht vor, dass es künftig eine weitere Sparte gibt mit einem jeweils eigenen Fördersatz. Dabei handelt es sich um die Klasse mittelgroßer Anlagen mit 10 bis 40 Kilowatt Leistung, wie etwa auf den Dächern größerer Verwaltungsgebäude oder von Gewerbebetrieben. Zusammen mit den Anlagen bis zehn Kilowatt auf den Dächern etwa von Wohnhäusern machen diese einen beträchtlichen Teil der jährlich neu installierten Anlagen aus. Dies soll der Solarbranche Schub geben.
   
EIGENVERBRAUCH: Bislang können Solaranlagen-Betreiber den kompletten Strom zum Satz der Einspeisevergütung verkaufen. Für Besitzer kleiner Anlagen bis zehn Kilowatt gilt dies auch künftig. Betreiber von Anlagen über zehn und bis 1000 Kilowatt können künftig nur 90 Prozent zum garantierten Vergütungssatz einspeisen, den Rest müssen sie zu Marktpreisen verkaufen oder selbst verbrauchen. Ursprünglich war vorgesehen, Betreiber von Dachanlagen nur noch 80 Prozent zum garantierten Satz abzunehmen. Die Vermarktung des Stroms hätte jedoch speziell etwa Hausbesitzer mit hohen Kosten belastet. Deswegen wurde davon abgesehen.
   
WEITERES VORGEHEN: Der Bundestag stimmte bereits am Donnerstag dem Kompromiss zu, der mit dem Bundesrat im Vermittlungsausschuss erzielt wurde. Im Bundesrat liegt die Solarförderung dann am Freitag vor. Kommt kein Einspruch, kann die Gesetzesänderung im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dann treten die Regelungen in Kürze rückwirkend zum 1. April in Kraft.