Das 1x1 der Industriestrom-Rechnung
Stand: 24.11.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Heidelberg – Eine Stromrechnung für Industriekunden muss gewisse Angaben enthalten. Welche das sind und wo auf der Rechnung versteckte Kosten lauern können, erklären die Energieexperten von Verivox.
Diese Angaben müssen drin sein
- Vertragsnummer & Kundennummer
- Gesamtverbrauch
- Arbeitspreis
- Zählernummer & Zählpunktbezeichnung
- Höchstleistung
- Netzkosten
- Umlagen, Abgaben & Steuern
- ggf. Liefer- und Messspannung
- bei HT/NT: Angabe der Abrechnungszeiträume
Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen
Was kostet der Strom? Der Arbeitspreis – also der reine Strompreis ohne Steuern, Abgaben und Umlagen – sollte aktuell nicht teurer sein als 3,2 bis 4,3 Cent je Kilowattstunde. Wenn Ihr Unternehmen mehr bezahlt, kann sich der Wechsel des Anbieters lohnen.
Beinhaltet der Tarif eine Grundgebühr? Wird auf der Rechnung ein Grundpreis ausgewiesen, zahlen Sie zuzüglich zum Arbeitspreis eine Art monatliche Fixkostenpauschale für die Bereitstellung des Stroms. Es gibt aber auch Tarife ohne Grundgebühr.
Wird eine Servicepauschale fällig? Überprüfen Sie die Rechnung auf etwaige Servicepauschalen. Einige wenige Anbieter versuchen auf diesem Weg, Vertriebskosten auf den Kunden abzuwälzen.
Sind die Netzentgelte separat aufgeschlüsselt? Falls nein, „versteckt“ Ihr Stromanbieter diese im Arbeitspreis. Sie können dann nicht überprüfen, ob die von Ihrem Unternehmen gezahlten Netzkosten gerechtfertigt sind. Zwar sind Netzentgelte nicht verhandelbar, dennoch kann das Wissen um diesen Kostenbestandteil dabei helfen, die Gesamtrechnung zu verstehen und im Blick zu behalten.
Wie wird der Leistungspreis abgerechnet? Der Leistungspreis richtet sich nach der höchsten in einem Abrechnungszeitraum (monatlich, jährlich) benötigten Maximalleistung. Ein Monatsleistungspreis ist meist teurer als ein Jahresleistungspreis, kann sich bei stark schwankenden Verbräuchen aber dennoch rechnen. Kontrollieren Sie auch, ob es Ausreißer bei der Maximalleistung gibt.
Mehr- oder Mindermengenklausel? Wer eine solche Regelung im Vertrag hat, muss bei einem Über- bzw. Unterschreiten des vereinbarten Energiemengenkorridors einen Aufpreis zahlen. Diese ist generell unvorteilhaft für Stromkunden. Viele Tarife kommen ohne eine Mehr- und Mindermengenklausel aus, aber eben nicht alle.
Wie sehen die HT/NT Preise aus? Viele Tarife haben einen einheitlichen Preis für Tages- und Nachtstrom. Das kann für einige Kunden durchaus vorteilshaft sein, weil sie ihre Stromkosten ohne Risiko kalkulieren können. Für Unternehmen, die einen hohen Strombedarf in der Nacht haben, ist eine differenzierte HT/NT-Preisaufteilung sinnvoll. Schauen Sie sich deshalb Preise und Zeiten des HT/NT- Berechnungsschlüssels genau an.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus? Unternehmen sollten die Kündigungsfristen für ihren Stromvertrag genau kennen. Andernfalls verpassen sie womöglich die Gelegenheit, sich rechtzeitig bessere Marktkonditionen zu sichern.
Sie haben Fragen zu Ihrer Industrie-Stromrechnung? Unsere Experten stehen Ihnen gerne beratend zur Seite (Telefon: 06221-7961174).