CO2-Speichergesetz von Bundesländern abgeschmettert
Stand: 23.09.2011
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Berlin - Unterirdischen Kohlendioxid-Lager wird es in Deutschland vorerst nicht geben. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung fand am Freitag im Bundesrat keine Mehrheit. Beim CCS-Verfahren (Carbon Capture and Storage) wird beispielsweise bei der Kohleverbrennung das klimaschädigende Kohlendioxid (CO2) abgetrennt und über Pipelines in unterirdische Lager gepresst. Da eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden muss, müsste die Regierung den Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern anrufen oder CO2-Speicher für das gesamte Bundesgebiet ausschließen.
Die Regierung sieht CCS als Hoffnung im Kampf gegen den Klimawandel und wollte die Technologie bis 2017 erproben lassen. Zwei bis drei Lager sollten auf Kapazitäten von maximal je drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr beschränkt werden. Vor allem in Nord- und Ostdeutschland, wo potenzielle Speichergebiete liegen, gibt es aber massiven Widerstand. Kritiker fürchten ein unkontrolliertes Entweichen des Gases.
Damit könnte sich auch der Energiekonzern Vattenfall aus dem bisher einzigen Projekt für ein 1,5 Milliarden Euro teures Demonstrationskraftwerk im brandenburgischen Jänschwalde zurückziehen. Besonders umstritten war bei den Ländern eine Ausstiegsklausel in dem Entwurf, die auf Druck von Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingefügt worden war. Damit können Länder unter bestimmten Voraussetzungen CO2-Speicher verhindern. Brandenburg kritisiert, mit der Klausel könnten sich Länder aus der Verantwortung stehlen.