CO2-Speichergesetz: beschlossene Sache
Stand: 07.07.2011
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Berlin - Energieversorger dürfen in Zukunft an ausgewählten Standorten klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) in unterirdischen Speichern einlagern. Der Bundestag gab am Donnerstag grünes Licht für die Erprobung der umstrittenen CCS-(Carbon Capture and Storage) Technik bis 2017, mit der das Klima besser geschützt werden soll. 306 Abgeordnete stimmten dafür, 266 dagegen, Enthaltungen gab es nicht.
Bei CCS wird zum Beispiel bei der Kohleverbrennung CO2 abgetrennt und per Pipelines in unterirdische Lager verpresst. Die zwei bis drei Lager werden auf eine Kapazität von maximal je drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr beschränkt.
Während die Opposition die Technik als zu gefährlich ablehnt, kritisieren Energieversorger, aber auch Teile der FDP, dass es in dem Gesetz eine Ausstiegsklausel gibt. Länder wie Schleswig-Holstein und Niedersachsen könnten davon Gebrauch machen. Im Norden gibt es viele mögliche Speicherstätten, der Widerstand gegen CO2-Speicher ist dort groß. Damit könnte die Anwendung auf Brandenburg beschränkt bleiben.