CDU-Gutachter: Preis für EnBW-Aktien war "fair und angemessen"
Stand: 26.07.2012
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Stuttgart - Baden-Württemberg hat 840 Millionen Euro zu viel gezahlt. So sagt es ein von der SPD beauftragtes Gutachten zum EnBW-Deal unter Stefan Mappus. Überraschung: Zwei von der CDU beautragte Gutachter halten den Kaufpreis hingegen für absolut "fair und angemessen".
Ein neues Gutachten über den 2010 vom Land Baden-Württemberg beim Rückkauf der EnBW-Aktien gezahlten Preis sorgt im EnBW-Untersuchungsausschuss für neuen Streit. Laut einem Vorabbericht der "Stuttgarter Nachrichten" kommen die vom Ausschuss auf Antrag der CDU-Landtagsfraktion beauftragten Gutachter Dirk Schiereck und Christian Kammlott zu dem Schluss, dass der Kaufpreis angemessen war. Allerdings bescheinigen die beiden Experten dem Verfahren zur Kaufpreisermittlung erhebliche Mängel.
Zwei Milliarden Euro Schadensersatz
Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Mappus hatte im Dezember 2010 für knapp 5 Milliarden Euro einen Anteil von 45 Prozent an dem Karlsruher Stromversorger EnBW zurückgekauft. Den Preis erachtet die grün-rote Nachfolgeregierung als zu hoch. Wegen unzulässiger Beihilfen hat das Land daher das französische Unternehmen EdF auf zwei Milliarden Euro Schadensersatz verklagt.
Weil das Parlament umgangen wurde, hatte der Staatsgerichtshof das Geschäft im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Deal beschäftigt sich nun ein Untersuchungsausschuss. Gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus, zwei Ex-Kabinettsmitglieder und gegen den ihn beratenden Investmentbanker Dirk Notheis wird seit Mittwoch wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt.
Gutachter: Dritte Meinung wäre besser gewesen
Ein von Finanzminister Nils Schmid (SPD) in Auftrag gegebenes Gutachten kam unlängst zu dem Schluss, das Land habe 840 Millionen Euro zu viel bezahlt.
Dem Zeitungsbericht zufolge bemängeln Schiereck und Kammlott nun ebenfalls, dass damals keine marktübliche Unternehmensbewertung (Due Dilligence) durchgeführt wurde, sondern nur ein abgeschwächtes Prüfungsverfahren (Fairness Opinion). Der Kaufpreis von später 41,50 Euro pro Aktie sei auf der Basis des Buchwertes und aktueller Börsenkurse bewertet worden. Dieses Verfahren sei "nicht verkehrsüblich", schreiben die Gutachter dem Bericht zufolge.
Es wäre besser gewesen, im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung "eine dritte, nicht in den Prozess involvierte Partei" mit einer weiteren Fairness Opinion zu beauftragen. Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass der Preis als "fair und angemessen, nicht als falsch bezeichnet werden" könne.
Kaufpreis angemessen oder nicht?
Der SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss, Andreas Stoch, hält diese Aussage allerdings für fragwürdig, da die Gutachter gleichzeitig das Verfahren zur Preisermittlung als mangelhaft bewerten. Fest stehe aber, dass auch dieses Gutachten die Bewertung des Landesrechnungshofs stütze, wonach die Investmentbank Morgan Stanley bei der Prüfung des Kaufpreises erhebliche Fehler gemacht habe, sagte er der Nachrichtenagentur dapd. Grünen-Obmann Uli Sckerl betonte, bereits das erste Gutachten sei "zu einem ähnlichen vernichtenden Ergebnis" hinsichtlich der Kaufpreisermittlung gekommen.
CDU-Obmann Volker Schebesta sieht in der Studie hingegen eine Bestätigung, dass der Kaufpreis angemessen war. Bisher widerspreche dieser Darlegung lediglich das Gutachten der Landesregierung, erklärte er. "Im Gutachten des Untersuchungsausschusses finden sich kritische Bemerkungen zum Verfahren, die aber zu keiner anderen Bewertung des Kaufpreises im Gutachten führen. Damit isoliert sich Grün-Rot weiter mit ihrer Aussage, es sei ein zu hoher Kaufpreis bezahlt worden", sagte Schebesta. Am 12. Oktober sollen beide Gutachten vor dem Untersuchungsausschuss von den Autoren erläutert werden.