CCS-Gesetz möglicherweise noch nicht in trockenen Tüchern
Stand: 21.09.2011
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Potsdam - Im Streit um das geplante Gesetz zur Abscheidung und unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) sieht Brandenburgs Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) offenbar noch Bewegungsspielraum. "Der politische Diskussionsprozess ist ein anderer als noch vor wenigen Wochen und Monaten", resümierte er am Dienstag wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag (23. September). "Es gibt politische Bewegung in diesem Bereich."
Bislang hatte es als sicher gegolten, dass das Gesetz samt einer Länderklausel durch den Bundesrat geht. Diese würde den Bundesländern erlauben, CO2-Lagerstätten auf ihrem Gebiet zu verbieten. Brandenburg lehnt die Klausel mit dem Argument ab, die Risiken und Lasten zur Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele könnten nicht nur von einzelnen Regionen getragen werden sondern müssten zur nationalen Aufgabe erklärt werden.
Brandenburg ist Vorreiter bei der CCS-Erprobung
In Brandenburg erprobt der Energiekonzern Vattenfall die CCS-Technik bei der Kohleverstromung. Zur unterirdischen Speicherung von CO2 sollen zwei mögliche Lagerstätten in Ostbrandenburg erkundet werden. Dagegen gibt es starken Widerstand in den Regionen. Einige Experten halten die Technik allerdings für den Klimaschutz für unerlässlich.
CCS steht für "Carbon Capture and Storage", zu deutsch "Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung". Dabei wird in Kohlekraftwerken entstandenes Treibhausgas nicht wie üblich in die Atmosphäre entlassen, sondern für den Transport und die unterirdische Speicherung weiterbehandelt.
Christoffers kündigte an, bezüglich der Länderklausel einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Außerdem will das Land dazu einen Entschließungsantrag einbringen. In seiner jetzigen Form werde Brandenburg das Gesetz ablehnen, sagte er.