Bundesverband Neuer Energieanbieter kritisiert E.ON edis AG
Stand: 04.10.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox | dpa
Berlin - Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Neuer Energieanbieter muss die E.ON edis AG 650.000 Euro Strafe zahlen, weil sie seit Monaten verhindere, dass ihre Stromkunden zu neuen Energieanbietern wechseln können. Dies ist das Fazit eines aktuellen Beschlusses der Bundesnetzagentur. Sollte die E.ON edis dieses Verhalten nicht bis zum 5. Oktober geändert haben, würden Strafgelder in Höhe von1,3 Millionen Euro fällig.
Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) bezeichnet dieses Verhalten nicht als Einzelfall: Das Verhalten der E.ON edis AG sei systembedingt. Solange die Netze nicht neutral seien und unabhängig agieren würden, bestehe stets die Versuchung, den eigenen Stromvertrieb zu bevorzugen. Verhindert werden könne dies nur durch eine Gesetzesänderung: Gerade auf der Ebene der Verteilnetze müsse das natürliche Monopol der Netze vom wettbewerblichen Bereich des Vertriebs getrennt werden.
Laut dem bne bevorzuge nicht nur der Verteilnetzbetreiber E.ON edis seinen eigenen Vertrieb, auch andere integrierte Unternehmen, die sowohl ein Netz betreiben als auch Strom liefern, würden Wettbewerber diskriminieren. Eine der Ursachen sei die sogenannte De-minimis-Regelung, die dazu führe, dass von 862 deutschen Verteilnetzbetreibern derzeit etwa 91 Prozent quasi von der Regulierung ausgenommen sind: Sie müssen sich rechtlich und operationell nicht entflechten und die verbleibende schwache informatorische Trennung zwischen Netz und Vertrieb kann kaum ausreichend überwacht werden.
„Damit ist in Deutschland die eigentliche Ausnahme zur Regel geworden“, kritisiert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Dass derzeit alle Verteilnetzbetreiber, die knapp unter 100.000 Kunden an ihr Netz angeschlossen haben, nur unzureichend reguliert werden, habe nicht nur aktuell negative Auswirkungen. „Die mangelnde Entflechtung der Verteilnetzebene war und ist ein Kardinalfehler der Liberalisierung. Denkt man an die enormen zukünftigen Herausforderungen, die auf die Verteilnetze beim Ausbau zu komplexen, smarten Systemen zukommen, wird deutlich, dass hier noch weitergehende Diskriminierungen auf den Wettbewerb zukommen. Der gesetzliche Rahmen muss endlich eine verlässliche Grundlage für effizient und neutral wirtschaftende Netzbetreiber liefern“, so Busch.
Auch der Ökostrom-Anbieter Lichtblick beklagt das Vorgehen von E.ON edis. Mehr als 1000 Beschwerden über Behinderungen beim Anbieterwechsel haben sich seit 2008 bei Lichtblick angehäuft, die Forderungen an E.ON belaufen sich auf 150 000 bis 350 000 Euro. Binnen vier Wochen soll normalerweise ein Wechsel über die Bühne gehen. Lichtblick zeigt E.ON und dem Netzbetreiber den Wechselwunsch des Kunden an, diese müssen das bestätigen. "Doch die Rückmeldungen kommt oft verspätet oder gar nicht", sagt ein Lichtblick-Sprecher. Der Kunde wisse nichts von diesen Hintergründen und schiebe Lichtblick als neuem Anbieter den schwarzen Peter zu. Auch Lekkerstrom nennt ähnliche Erfahrungen. E.ON Edis weist gezielte Wettbewerbsbehinderungen zurück und spricht von Problemen bei der EdV-Umstellung, die dafür verantwortlich seien. "Anträge zu Anbieterwechseln werden mit höchster Priorität behandelt", betont ein E.ON Edis-Sprecher.
Als ersten Schritt zur Verbesserung der Situation schlägt der bne-Geschäftsführer vor, die De-minimis-Grenze abzusenken: Nur Netzbetreiber mit weniger als 10.000 angeschlossenen Kunden sollten in den Genuss von Ausnahmen kommen. Damit werde dem ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, kleinste Netzbetreiber vor zu hohem Aufwand zu schützen, noch immer Genüge getan, erläutert Busch: „Am Ende brauchen wir jedoch eine gesetzliche Regelung, die die weitgehende Entflechtung der Verteilnetze von den verbundenen Vertrieben explizit vorschreibt.“