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Bundesumweltministerium lehnt RWE-Antrag für AKW Biblis A ab

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin (AFP) - Im Streit um eine Laufzeitverlängerung für das hessische Atomkraftwerk Biblis A hat das Bundesumweltministerium die Übertragung von Strommengen des stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich abgelehnt. Der Antrag des RWE-Konzerns widerspreche dem Atomgesetz und dem Atomkonsens zwischen den Energieversorgern und der Bundesregierung vom Juni 2000, erklärte Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) in Berlin. Die CDU-geführte Landesregierung Hessens reagierte mit "Ablehnung und Verärgerung" auf die Entscheidung des Bundesumweltministers.

Nach dem Atomkonsens müsste Block A des hessischen AKW Biblis im Jahr 2008 vom Netz gehen. RWE hatte beantragt, Stromkontingente des nie regulär in Betrieb gegangenen AKW Mülheim-Kärlich auf Biblis A zu übertragen, um dessen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Für den Fall einer Ablehnung dieses Antrages beantragte RWE hilfsweise, Strommengen vom Atomkraftwerk Emsland in Lingen auf Biblis A zu übertragen. Über diesen Hilfsantrag wird laut Gabriel "gesondert entschieden."

RWE hatte bereits am 26. April beim Verwaltungsgerichtshof Kassel Klage gegen das Bundesumweltministerium eingereicht, ohne die nun erfolgte Entscheidung abzuwarten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof prüft derzeit eine Verweisung des Rechtsstreits an das für den Sitz des Bundesumweltministeriums in Bonn zuständige Verwaltungsgericht Köln.

Der Sprecher des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) bezeichnete es als "außerordentlich unverständlich", dass Gabriel aus "rein ideologischen Gründen" den RWE-Antrag abgelehnt habe. Es sei zudem "besonders ärgerlich" und "stillos", dass der Umweltminister die hessische Landesregierung als zuständige Genehmigungsbehörde vor seiner weitreichenden Entscheidung nicht angehört habe.